Schweizer Casinos: erwarten eine Verschlechterung der Lage

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Die Schweizer Casinos schätzen ihre Zukunft derzeit wenig zuversichtlich ein. In einer von Zern & Partner unter 19 der 21 Schweizer Casinos durchgeführten Umfrage zeigte sich ein sehr zurückhaltendes Bild. Ausnahmslos alle befragten Casinodirektoren sagten, dass die Situation heute schlechter als von zehn Jahren sei. 2002 und 2003 eröffneten die meisten der 21 in der Schweiz konzessionierten Spielbanken ihren Betrieb. Insgesamt beurteilen sie die aktuelle Lage als sehr schwierig, wie sie in der Umfrage angaben. Die grössten Herausforderungen bleiben für die Betreiber der Spielbanken das sehr restriktive Sozialkonzept sowie die hohen regulatorischen Anforderungen. Nach Ansicht der Casinodirektoren würden aufgrund dieser Restriktionen viele Spieler in illegale Spielstätten gedrängt oder sie würden ihr Glück in grenznahen Casinos suchen. Auch die Marktsättigung macht den Casinos zu schaffen. Nach der Vergabe von zwei neuen Konzessionen in 2012 für Casinos in Zürich (A-Konzession) und Neuenburg (B-Konzession) gehen in diesem Jahr die Spielerträge in den bestehenden Casinos, die sich im näheren Einzugsgebiet der neuen Casinos befinden, deutlich zurück. Besonders das Grand Casino Baden rechnet mit einem Einbruch des Brutto-Spielertrages (BSE) auf 70 Mio. CHF (Vorjahr: 92 Mio. CHF). Als Reaktion auf das sich verändernde Umfeld gaben 100% der befragten Direktoren an, dass sie die Kosten gesenkt hätten. Zudem würden sie neue Angebote lancieren (92%) und in den Gastronomie- und Eventbereich diversifizieren. Gefordert seien nun Politiker (92%), der Casinoverband (92%) und der Regulator (62%), um die Situation der Branche zu verbessern. Dennoch blicken die Betreiber der Spielbanken eher pessimistisch in die Zukunft: Auf die Frage, wie sich die Situation in zehn Jahren verändert haben werde, antworteten 71.4% mit, „sie werde schlechter als heute“ sein.

In den letzten fünf Jahren ging der BSE um fast einen Viertel auf 757 Mio. CHF zurück. Auch auf die Gewinnsituation wirkte sich der Rückgang der Erträge negativ aus. Die kumulierten Gewinne der Schweizer Spielbanken gingen laut Angaben der Eidgenössischen Spielbankenkommission im Jahresbericht für 2012 um 23.1% auf 71.7 Mio. CHF zurück. Drei Casinos (Davos, Lugano und St. Moritz) schreiben mittlerweile rote Zahlen. Die detaillierten Umfrageergebnisse finden Sie hier: ZuP_Präsentation_Umfrage_Casinos. Die Umfrageergebnisse wurden heute anlässlich des Branchentalks „Casinos“ im Kursaal in Bern vorgestellt.

1 Kommentar

  1. Eine wichtige und notwendige Studie! Wo ist die komplette Branchenstudie erhältlich? Der Link enthält nur die Präsentation der Ergebnisse.

  2. Anlässlich der Branchen-Umfrage vom Oktober 2013 nannten die Spielbankenbetreiber in der Schweiz ein restriktives Sozialkonzept als eine ihrer grossen Herausforderungen. Dies gerade auch im Vergleich zu den weniger stark regulierten Spielhallen im Inland wie im Ausland.

    In Deutschland sind innerhalb des letzten Jahres verschiedene neue Glücksspielgesetze und Spielhallengesetze in Kraft getreten, so u.a. in Baden-Württemberg (http://www.welt.de/regionales/stuttgart/article111159902/Landtag-verabschiedet-neues-Gluecksspielgesetz.html) oder in Hamburg.
    Glücksspiel ist in Deutschland Ländersache, weshalb es hier im Einzelfall unterschiedliche Bestimmungen und Ausführungsverordnungen gibt. Die Umsetzung erfolgt stufenweise.

    Mit dem seit Anfang 2013 geltenden neuen baden-württembergischen Glücksspielgesetz bündeln die Nachbarn nördlich des Rheins erstmals die unterschiedlichen Bereiche des Glücksspielwesens: Spielbanken, Spielhallen, Pferdewetten und auch das staatliche Glücksspiel. Das Gesetz konkretisiert den bereits zum 1. Juli 2012 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag. Ein wesentliches Element der neuen Glücksspielgesetzgebung in Baden-Württemberg ist die Suchtprävention und damit auch die Vorlage wirkungsvoller Sozialkonzepte, die neu auch von Spielhallen verlangt werden.

    Im deutschen Stadtstaat Hamburg, zugleich ein eigenes Bundesland und auch eine „Spielhallen-Hochburg“, hat der Senat vor wenigen Tagen eine sogenannte „Spielerschutzverordnung“ zum Schutz der Spieler in Spielhallen erlassen (vgl. nachfolgender Artikel).

    Betreiber der rund 400 Hamburger Spielhallen müssen künftig ein Sozialkonzept vorlegen und dürfen nur noch Personal beschäftigen, das in der Suchtprävention geschult ist. Für die Umsetzung der neuen Verordnung haben die Spielhallenbetreiber nun nach Inkrafttreten des neuen Spielhallengesetzes im Dezember 2012 ein weiteres Jahr Zeit.

    Insgesamt wird mit den Entwicklungen in Deutschland erkennbar, dass auch die (deutschen) Spielhallen künftig einer sehr viel stärkeren Regulierung z.B. im Bereich des Sozialkonzepts und der Suchtprävention unterliegen werden, so dass der temporäre Wettbewerbsvorteil gerade auch grenznaher Spielhallen gegenüber den stark regulierten Schweizer Spielbanken zukünfig an Bedeutung verlieren dürfte. Am Ende dürfte die Regulierung die meisten „Offline“-Glücksspielanbieter mit gleicher Schärfe treffen.

    Fraglich bleibt allerdings, wie solche Sozialkonzepte im grenzüberschreitenden Geschäft mit ausländischer Klientel – gerade auch im Verhältnis EU-Drittstaaten – in der Praxis umgesetzt werden, da es für wirksame Sozialkonzepte entsprechender Zugriffe auf nationale und internationaler Datenbanken bedarf.

    Nicht ideal für Spielbanken (und neu auch Spielhallen!) ist und bleibt weiterhin, dass Online-Spiele im Internet, „Wettbüros“ und auch illegale Glücksspiele weitestgehend unreguliert bleiben und keiner vergleichbaren staatlichen Kontrolle unterliegen, so dass es im Glücksspielgeschäft „ungeschützte“ Parallelwelten gibt, deren Betreiber Renditen erzielen, von denen die regulierten Anbieter nur träumen können.

    Thorsten Grimm, Grisonia Consult GmbH, 8. Dezember 2013.

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    HAMBURGER ABENDBLATT, 4.12.2013 (Printausgabe)

    Spielhallen sollen Süchtige vor sich selbst schützen
    Betreiber müssen der Stadt ein Sozialkonzept vorlegen und ihre Mitarbeiter schulen lassen
    HAMBURG – Betreiber der rund 400 Hamburger Spielhallen müssen künftig ein Sozialkonzept vorlegen und dürfen nur noch Personal beschäftigen, das in der Suchtprävention geschult ist. Die Mitarbeiter sollen zudem lernen, wie sie auffällige Spieler ansprechen und ihnen Hilfsangebote unterbreiten können. Mit dieser neuen Verordnung will die Stadt Spieler besser schützen.

    „Die Verabschiedung der Spielerschutzverordnung stellt einen weiteren wichtigen Schritt zum Schutz der Spieler in den Spielhallen dar“, sagt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD). Die Betreiber seien nun gefordert, diese Massnahmen umzusetzen, sich entsprechend fortzubilden und damit Verantwortung zu übernehmen.

    Dafür haben die Unternehmen jetzt ein Jahr Zeit. Das Spielhallenpersonal muss etwa in einer achtstündigen Schulung Kenntnisse über die Gefahren des Glücksspiels und die Entstehung der Spielsucht erwerben. Die Betreiber sind zudem verpflichtet, an einer Schulung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen teilzunehmen. Die neuen Regeln sind der nächste Schritt nach der Einführung des Spielhallengesetzes, das vor einem Jahr in Kraft getreten ist – es schreibt unter anderem einen Mindestabstand zwischen Spielhallen von 500 Metern und 100 Meter Abstand zu Einrichtungen vor, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden.

    „Wir begrüssen die neue Verordnung“, sagt Gundolf Aubke, Vorsitzender des Hamburger Automaten Verbands. „Aber wir sind enttäuscht, dass der Senat ein Jahr dafür gebraucht hat. In dieser Zeit hätte man vielen spielsuchtgefährdeten Menschen helfen können.“ Zudem kritisiert Aubke, dass es sich nicht um ein glücksspielübergreifendes Konzept handele. Wettbüros blieben von der Verordnung unberührt. „Und auch das Online-Glücksspiel bleibt komplett unberührt.“

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