Medibank AG: Investoren aus Abu Dhabi wollen Zuger Privatbank kaufen

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An der Generalversammlung der Zuger Privatbank Medibank wurde am Freitag, 28. Februar, über die Zukunft des Instituts informiert. Ursprünglich hätten die Aktionäre die ordentliche Liquidation der Bank beschliessen sollen. Doch dann kam alles anders. Noch kurz vor der Generalversammlung stimmte der zweite Mehrheitsaktionär, Bruno De Nicolò, dem Verkauf seiner Anteile (33% der Stimmen) zu und machte so den Weg für den Verkauf der Bank frei. Hans-Rudolf Rahm (49% der Stimmen) hatte dem Verkauf schon früher zugestimmt und weilte während der GV im Ausland. Ohne die Zustimmung der beiden Hauptaktionäre, die seit etwas mehr als einem Jahr ihre Differenzen teilweise offen austrugen (siehe Blog-Beitrag vom 22.4.2013), wäre eine Liquidation unausweichlich gewesen. Verwaltungsratspräsident Adrian Leuenberger macht nochmals deutlich, dass angesichts der auf 275 Mio. CHF (per Ende 2013) stark zurückgegangenen Basis an verwalteten Vermögen eine Neupositionierung der Bank nur schwer möglich gewesen wäre. Nun wird die Bank also verkauft. Käufer wird ein Investor aus dem Emirat Abu Dhabi sein. Dabei handelt es sich um die „Bin Aweidha al Rajhi Holdings Co.LLC“, wie Michael Gale, CEO der amerikanischen Finanzfirma „Grammercy Millenium Group„, erklärte. Gale hatte in den letzten Monaten die Verhandlungen für den Käufer aus Abu Dhabi geführt. Die künftigen Eigentümer wollen auf der Basis der Medibank eine Schweizer Privatbank mit dem Fokus auf vermögende Privatkunden in den aufstrebenden Schwellenländern entwickeln. Dabei möchten sie auch mit dem bestehenden Management der Bank zusammenarbeiten. Ob der Verkauf der Medibank allerdings wirklich zustande kommt, hängt nun vor allen Dingen von der Zustimmung der Aufsichtsbehörde Finma ab.

Gale kündigte in einer kurzen Ansprache während der Generalversammlung auch an, den Minderheitsaktionären der Bank ein Angebot machen zu wollen. Zum Preis äusserte er sich allerdings nicht. Auf Nachfrage, ob die Minderheitsaktionäre ihre Namen- und Inhaberaktien zum gleichen Preis wie die Grossaktionäre verkaufen könnten, erklärte er, dass die Mehrheitsaktionäre gewisse Gewährleistungspflichten aus dem Verkauf übernommen hätten, die bei den Minderheitsaktionären wegfallen würden. Daher müssten die übrigen Aktionäre mit einem anderen Preis rechnen. Michael Gale betonte aber, dass seine Investoren den Kauf von 100% der Anteile anstrebten. Verkaufswillige Aktionäre sollten sich beim Management der Medibank melden.

Nach den neuesten Entwicklungen hatte der Verwaltungsrat während der Generalversammlung entschieden, den Antrag auf Liquidation abzulehnen. Zudem gab es im Rahmen der GV noch zahlreiche Diskussionen über die Sonderprüfung der Finanzmarktaufsicht Finma, die im letzten Jahr durchgeführt wurde. Zu den Ergebnissen der Prüfung durfte der VR allerdings keine Auskunft geben, da dies von die Finma untersagt wurde. Allerdings hat die Privatbank, die zum grossen Teil insbesondere über deutsche Kunden verfügt, zwischenzeitlich interne Prozesse, wie von der Aufsichtsbehörde gefordert, angepasst. Die Sonderprüfung sowie Rückstellungen für mögliche Strafzahlungen im Zusammenhang mit dem US-Steuerstreit hatten im Geschäftsjahr 2013 zu einem Verlust von 3.5 Mio. CHF geführt (siehe Blog-Beitrag vom 10.2.). Wie der VR an der Versammlung berichtete, hat sich die Medibank im US-Steuerstreit für die Kategorie 2 entschieden. Allerdings konnten bisher gerade einmal ein Dutzend US-Kunden unter den Kunden der Medibank identifiziert werden, wobei noch nicht einmal klar sei, ob diese überhaupt US-Recht verletzt hätten. Zum Abschluss der GV wählten die Aktionäre noch Dr. Richard Baumgartner, Pierre Schaerer und Carlo de Paoli in den Verwaltungsrat. Sie ersetzen Adrian Leuenberger, Manfred Gilles und Ernst Bütler, die nicht mehr zur Wahl antraten.

Die Details zur Übernahme der Medibank-Aktien fehlen derzeit noch. Daher ist es für eine Aussage zum Preis zu früh. Die Inhaberaktien wurden auf OTC-X zuletzt zu Kursen von 900 CHF gehandelt. Der Kurs für die Namenaktien lag bei 120 CHF. Gemäss Jahresabschluss 2013 beträgt der Buchwert pro Inhaberaktie rund 1’575 CHF. Ob der Käufer allerdings bereit sein wird, einen Preis in dieser Höhe zu zahlen, darf bezweifelt werden. Sobald uns weitere Informationen zum Vorgehen und dem Angebotspreis vorliegen, werden wir dies in unserem Blog kommentieren. Sicher ist allerdings auch, dass der Verkauf ohne die Finma-Zustimmung nicht zustande kommt. Sollte die Aufsichtsbehörde ihr Veto einlegen, müssten die Aktionäre doch noch der Liquidation zustimmen.

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6 Kommentare

  1. Seit der Generalversammlung am 28. Februar ist es ruhig um die Medibank geworden. Zeitweise kamen Gerüchte auf, dass der Kauf der Medibank durch die Investoren aus Abu Dhabi nicht zustande kommt. Auf Nachfrage erklärte Medibank-CEO Stephan Häberle heute (4. Juni 2014), dass der Verkaufsprozess derzeit weiter vorangetrieben werde. Allerdings könne es noch dauern, bis sämtliche Unterlagen für die Finma zusammengestellt seien und dieser zugestellt würden. Erst dann könne sich die Finma mit dem Verkauf beschäftigen und einen Entscheid fällen. Ob und wann es zu einem Kaufangebot für die Minderheitsaktionäre kommt, konnte Häberle nicht sagen. Nach seinen Aussagen sei der Käufer aber immer noch daran interessiert, die Medibank komplett zu übernehmen.

    • I am a shareholder in Medibank and I have found a company related to Michael Gale, possible CEO of Medibank called Kherlen Trading. The CEO of this company is a gentleman called Bart Van Laarhoven who is connected with organised crime within a bank.
      Here is a link to the article http://squaremilenews.blogspot.ch/2012_02_01_archive.html
      This does not sound promising that they are associated with people who have pending trials for organised crime?
      What are the real intentions of these poeple?

      • Thank you for this important information. The complete sales process of Medibank is very intransparent, especially the involved persons. We have no further Information about the recent status of the transaction. At the end the FINMA has to decide about the deal.

      • This is directed at your reader and shareholder, Peter.
        Peter, without going into great detail, will provide you with additional information on Michael Gale and his associates, Zayed Bin Aweidha, Angad Paul, Bart Van Laarhoven, Omar Din, David Daniel, Matthew Gordon, and a host of others which is too long to list here. However, the common thread is this; they are all inter-connected as a result of the numerous shell corporations Michael Gale and Angad Paul have established, in the UK and the UAE. Borjigin Capital, Chagatai, LTD, Kherlen Trading, Ogedei merchant group, Mjren Commercial Brokers, Temudjin, and others to follow. One of the most disturbing aspects of these names……they are all references to the Mongolian leader, Ghengis Khan and his ruthless expansion and invasion that saw him conquer and kill his way to modern day Vienna. This is the image Michael Gale would like to project to the world as he attempts to expand his own empire.

  2. Seit der Generalversammlung am 28. Februar ist es ruhig um die Medibank geworden. Zeitweise kamen Gerüchte auf, dass der Kauf der Medibank durch die Investoren aus Abu Dhabi nicht zustande kommt. Auf Nachfrage erklärte Medibank-CEO Stephan Häberle heute (4. Juni 2014), dass der Verkaufsprozess derzeit weiter vorangetrieben werde. Allerdings könne es noch dauern, bis sämtliche Unterlagen für die Finma zusammengestellt seien und dieser zugestellt würden. Erst dann könne sich die Finma mit dem Verkauf beschäftigen und einen Entscheid fällen. Ob und wann es zu einem Kaufangebot für die Minderheitsaktionäre kommt, konnte Häberle nicht sagen. Nach seinen Aussagen sei der Käufer aber immer noch daran interessiert, die Medibank komplett zu übernehmen.

  3. Laut dem Schweizerischen Handelsamtsblatt lädt die Medibank AG nun am 31. Oktober 2014 zu einer a.o. Generalversammlung ein, an der wieder einmal über den Stand der Verkaufsverhandlungen informiert, die Gesellschaft aus der FINMA Aufsicht entlassen und gffs. liquidiert werden soll. Details können der untenstehenden Mitteilung entnommen werden:

    Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung
    der MediBank AG
    am Freitag, 31. Oktober 2014, 10 Uhr, Hotel Ochsen, Kolinplatz 11, 6300 Zug

    Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre
    Der Verwaltungsrat lädt Sie zu einer ausserordentlichen Generalversammlung der MediBank
    AG ein. An dieser werden Sie über eine Zweck- und Firmaänderung im Hinblick auf die
    Rückgabe der Bankenlizenz bzw. die freiwillige Liquidation der Gesellschaft abstimmen
    können. Der Verwaltungsrat empfiehlt Ihnen einen dieser Schritte, nachdem nicht mehr davon
    ausgegangen werden kann, dass ein Verkauf der Bank innerhalb der von der Eidgenössischen
    Finanzmarktausicht (FINMA) vorgegebenen Fristen möglich ist. Sollte ein Verkauf doch noch
    umsetzbar sein, werden untenstehende Beschlüsse aufgeschoben.
    Traktanden
    1. Information über den Stand der Verkaufsverhandlungen und die strategischen
    Handlungsoptionen der Bank
    2. Entlassung aus der prudenziellen Aufsicht durch die FINMA; Statutenänderung
    Der Verwaltungsrat beantragt, von der Generalversammlung mit der Einleitung und
    Durchführung der nötigen Schritte zur Entlassung aus der prudenziellen Aufsicht durch die
    FINMA beauftragt zu werden.
    Gleichzeitig wird beantragt, die Firma sowie den Zweck wie folgt zu ändern und die
    entsprechende Statutenänderung gemäss folgender Fassung zu genehmigen:
    «Artikel 1 Firma
    Unter der Firma Medi Investors AG (Medi Investors SA) (Medi Investors Ltd.) besteht eine
    Aktiengesellschaft im Sinne von Artikel 620 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR)
    und der vorliegenden Statuten»
    «Artikel 2 Absatz 1 Zweck
    Der Zweck der Gesellschaft sind die Vermögensverwaltung und Anlageberatung.
    Die Gesellschaft kann Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen aller Art
    erwerben, halten und veräussern, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im
    In- und Ausland errichten sowie Liegenschaften im In- und Ausland erwerben, halten und
    veräussern, Darlehen gewähren und aufnehmen, Garantien und andere Sicherheiten leisten,
    insbesondere zugunsten von verbundenen und nahestehenden Gesellschaften, sowie alle
    Geschäfte tätigen, die den Zweck der Gesellschaft zu fördern geeignet sind und mit dem
    Zweck im Zusammenhang stehen.»
    Hinweis an die Aktionäre: Diese Statutenänderung erfolgt unter dem Genehmigungsvorbehalt
    der FINMA, gestützt auf Artikel 3 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Banken
    und Sparkassen vom 8. November 1934.
    3. Freiwillige Liquidation der Gesellschaft
    Sollte der obige Antrag nicht genehmigt werden, beantragt der Verwaltungsrat, die Gesellschaft
    aufzulösen und zu liquidieren.
    Als Liquidatoren werden Dr. Rico Baumgartner und Carlo de Paoli gewählt, welche für die
    Gesellschaft mit dem Zusatz «in Liquidation» Kollektivunterschrift zu zweien führen.
    Stimmberechtigt sind die am 10. Oktober 2014 im Aktienregister eingetragenen Namenaktionäre.
    Diese erhalten eine persönliche Einladung zusammen mit ihrer persönlichen Zutrittskarte.
    Inhaberaktionäre, die ihre Aktien bei uns im Depot haben, erhalten eine persönliche Einladung
    zusammen mit ihrer persönlichen Zutrittskarte. Die übrigen Inhaberaktionäre können
    die Zutrittskarte für die Generalversammlung bis zum 22. Oktober 2014 gegen Hinterlegung der
    Aktien oder eines Depotscheines einer Bank bei unserer Gesellschaft beziehen. Auf der schriftlich
    einzureichenden Kartenbestellung der Depotbank bzw. auf der Hinterlegungsbescheinigung ist
    die Sperrung der Aktien bis nach der Generalversammlung zu bestätigen. Ab 23. Oktober 2014
    werden keine Zutrittskarten mehr ausgegeben.
    Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen können, werden
    gebeten, die Vollmacht auf der Rückseite der Zutrittskarte auszufüllen, zu unterzeichnen
    und einem anderen Aktionär zu übergeben. Gemäss Artikel 14 unserer Statuten können sich
    Aktionäre nur durch ihre gesetzlichen Vertreter oder durch einen schriftlich bevollmächtigten
    Vertreter, welcher selber Aktionär sein muss, vertreten lassen. Über die Anerkennung von
    Vertretungsvollmachten entscheidet der Verwaltungsrat.
    Depotvertreter im Sinne von Artikel 689d OR werden gebeten, der Gesellschaft Anzahl,
    Art und Nennwert der von ihnen vertretenen Aktien möglichst früh und spätestens am
    31. Oktober 2014 bei der Eintrittskontrolle bekannt zu geben. Als Depotvertreter gelten die dem
    Bundesgesetz über Banken und Sparkassen unterstellten Institute sowie gewerbsmässige
    Vermögensverwalter.
    Um die Zahl der Teilnehmer an der Generalversammlung abschätzen zu können, werden die
    Aktionäre gebeten, sich bis zum 22. Oktober 2014 anzumelden.
    Zug, 10. Oktober 2014 Medibank AG
    1 36096 Der Verwaltungsrat

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