Zur Rose Group: Bundesgerichtsentscheid hat kaum Einfluss auf Ergebnis – Nur 3 Mio. CHF Umsatz betroffen

0
2415
Zur Rose Hauptsitz in Frauenfeld. Bild: zvg
Zur Rose Hauptsitz in Frauenfeld. Bild: zvg

Für Nicht-Juristen ist der jüngst gefällte Bundesgerichtsentscheid nicht einfach nachvollziehbar. Künftig dürfen gemäss diesem Richterspruch Versandapotheken wie die Frauenfelder Zur Rose Group AG rezeptfreie Medikamente, wie beispielsweise Aspirin oder Bepanthen-Salbe, nur noch gegen Rezept verkaufen. Der Versand von rezeptfreien Medikamenten sei nur noch zulässig, wenn dafür ein Rezept auf Basis eines persönlichen Kontaktes mit einem Arzt vorliege, so das Bundesgericht. Konkret wird der Patient, der sich seine rezeptfreien Medikamente nach Hause schicken lassen möchte, gezwungen, vorher einen Arzt aufzusuchen. Zur Rose-CEO Walter Oberhänsli ärgert sich über die Ungleichbehandlung von Versand- und Präsenzapotheken: „Mit dem Entscheid des Bundesgerichts wird der Versand von rezeptfreien Arzneimitteln faktisch verunmöglicht. Das ist nicht im Interesse des Patienten und ist wirtschaftsfeindlich. Die Patienten werden in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt und die Versandapotheken gegenüber den herkömmlichen Apotheken und Drogerien massiv benachteiligt“, wird er in einer Medienmitteilung des Unternehmens zitiert. Der Aktienkurs der auf OTC-X gehandelten Zur Rose-Aktien fiel nach Bekanntgabe des Urteils um fast 20% auf 19.50 CHF. Aktionäre befürchten offenbar einen grossen Einfluss auf das Geschäft von Zur Rose.

Nur 3 Mio. CHF Umsatz mit OTC-Präparaten in der Schweiz

In ihrer Medienmitteilung hatte das Unternehmen erklärt, dass das Urteil keine Auswirkungen auf das Ergebnis von Zur Rose habe, denn weder die rezeptpflichtigen Medikamente noch Kosmetika seien von diesem Urteil betroffen. Zur Rose-CFO Marcel Ziwica bestätigt auf Nachfrage von schweizeraktien.net, dass es sich um einen Umsatz von rund 3 Mio. CHF handle, den das Unternehmen in diesem Segment erziele. In 2014 erwirtschaftete die Zur Rose-Gruppe einen Gesamtumsatz von 915 Mio. CHF. Im Schweizer Markt steuerten vor allen Dingen das Ärztegeschäft sowie der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten Umsätze in Höhe von 434.1 Mio. CHF bei. Etwas mehr als die Hälfte der Umsätze stammte mit 481.5 Mio. CHF aus EU-Markt (Doc Morris). Währungsbedingt musste Zur Rose im 1. Semester zwar einen kräftigen Umsatzrückgang hinnehmen und rutschte wegen nicht liquiditätswirksamen Wertberichtigungen auf EUR-Positionen in die Verlustzone. In der zweiten Jahreshälfte sollte sich das Geschäft nach Unternehmensangaben aber wieder normal entwickeln. Daher kündigte das Unternehmen trotz der schwierigen Ausgangslage an, für das Gesamtjahr einen Gewinn ausweisen zu wollen.

Das Bundesgerichtsurteil ist zwar negativ für das Schweizer Geschäft von Zur Rose und erschwert den Ausbau des OTC-Geschäftes im Heimmarkt. Die Auswirkungen dürften bei Umsätzen von rund 3 Mio. CHF jedoch verschwindend gering sein. Bei EBIT-Margen von 1 bis 1.5% fallen gerade einmal 30 bis 45’000 CHF EBIT weg. Viel wichtiger ist es für die Gruppe, dass im zweiten Halbjahr und vor allen Dingen im nächsten Jahr die Synergien aus dem neuen Logistikzentrum sichtbar werden. Sofern sich auch das Wechselkursverhältnis EUR/CHF weiter entspannt, sollten auch die Wertberichtigungen geringer als in der ersten Jahreshälfte ausfallen. Wir rechnen weiterhin mit einem (nochmaligen) Übergangsjahr in 2015 für den Medikamentenhändler. In 2016 müssen sich die Akquisition von Doc Morris sowie die Investitionen in die neue Software und Logistik aber endlich auszahlen. Gelingt dies, dürften sich Kurse um die 20 CHF als interessante Einstiegskurse erweisen.

Kommentar verfassen