Niederhornbahn: Erfreuliches Geschäftsjahr 2016, Betriebsertrag steigt auf 4.8 Mio. CHF an – Profitabilität aufgrund von Sondereffekten unter Vorjahr

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Blick vom Niederhorn über den Thunersee zum Niesen. Bild: www.schweizeraktien.net

Die in Beatenberg im Kanton Bern beheimatete und auf OTC-X gehandelte Niederhornbahn gehört – aus unserer Perspektive – zu den ausserhalb der Kantonsgrenzen nur wenig bekannten OTC-Bergbahnen. Ein Grund mehr für schweizeraktien.net, einen Blick auf diese kleine OTC-Spezialität zu richten.

Seit 1889 verbindet die Standseilbahn im unteren Abschnitt die Beatenbucht am Thunersee mit dem höher gelegenen Dorf Beatenberg. 1946 wurde das Niederhorn mit einer Sesselbahn vom Dorf Beatenberg auf die Bergspitze erschlossen. Diese Sesselbahn war der Vorgänger der 3-Seil-Gruppenumlaufbahn, die 1997 eröffnet wurde. Bei der aktuellen Bahn handelt es sich um die erste und bislang einzige derartige Bahn in der Schweiz. An der Generalversammlung 2014 wurde die Fusion der Drahtseilbahn Thunersee-Beatenberg AG (Standseilbahn) als aufnehmende Gesellschaft sowie der „alten“ Niederhornbahn AG (Gruppenumlaufbahn; Beatenberg-Niederhorn) als übertragende Gesellschaft zur „neuen“ Niederhornbahn AG beschlossen.

Geschäftsjahr 2016 verlief erfolgreich, aber negative Sondereffekte trüben das Bild

Seit dem Jahr 2012 konnte der Verkehrsertrag in jedem Jahr mehr oder weniger deutlich gesteigert werden (vgl. Geschäftsbericht 2016, S. 23). Lag der Verkehrsertrag 2012 noch knapp über 3.0 Mio. CHF, so verbesserte sich dieser seither schrittweise trotz „Frankenaufwertung & Co.“ auf zuletzt etwas mehr als 3.5 Mio. CHF. Im Vergleich zum bereits sehr guten Vorjahr 2015 entspricht dies einem Zuwachs um etwa 0.8%. Die Abgeltungszahlungen von Bund und Kanton als Ausgleich der ungedeckten Kosten der Standseilbahn in der 1. Sektion lagen bei 0.6 Mio. CHF und damit um 13% über Vorjahr. Ausschlaggebend waren hier ausserordentliche Kosten für die teilweise Sanierung der Talstation, die so 2017 nicht mehr anfallen sollten.

2016 entfielen etwa 14% der Erträge (0.7 Mio. CHF) auf die Nebenerträge, insbesondere die Gastronomie. Der Zuwachs bei den Nebenerträgen lag im Bereich von knapp 4.3%. Die grössten Zuwachsraten konnten mit der Vermietung von Trotti-Bikes erzielt werden (+7%). Die Umsätze der beiden Gastronomie-Betriebe in der Beatenbucht und auf dem Niederhorn wurden gesamthaft um 3% gesteigert. Der Verkehrsertrag machte im Jahr 2016 gut 72% des gesamten Betriebsertrags von 4’854’990 CHF aus, ein Zuwachs um 2.8% gegenüber Vorjahr auf Stufe Betriebsertrag.

EBITDA fällt um 12% auf 1.6 Mio. CHF

Während der Materialaufwand inklusive Drittleistungen sowie der Personalaufwand weitgehend konstant im Bereich von 1.8 Mio. CHF blieben, erhöhte sich der „übrige betriebliche Aufwand“ überproportional um 30% auf 1.4 Mio. CHF und verhinderte so ein deutlich besseres Ergebnis. Die Gründe hierfür lagen in der Einführung eines prozessorientierten Managementsystems einschliesslich Zertifizierung sowie in der Schadenabgrenzung für die notwendige Erneuerung eines schadhaften Datenkabels zwischen Beatenberg und der Station Niederhorn.

Das EBITDA ermässigte sich in dieser Ausgangslage trotz höherer Betriebserträge um fast 12% auf 1.6 Mio. CHF. Die EBITDA-Marge blieb mit über 33% gleichzeitig auf einem hohen Niveau. Abschreibungen von 1.5 Mio. CHF (-10%) führten zu einem deutlich rückläufigen Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von gut 0.1 Mio. CHF (-30%). Unter Einrechnung des erneut negativen Finanzergebnisses stellt sich damit ein Jahresergebnis vor Steuern (EBT) von nur gut 45’000 CHF ein.

Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern und Zuweisung an die „Spezialreserven Regionaler Personenverkehr“ lag per Ende 2016 bei lediglich gut 22’000 CHF. Ohne die Abgeltung wäre mutmasslich ein ausgewiesener Jahresverlust angefallen.

Solide Bilanz – Projektkosten müssen im Blick behalten werden, Konzessionierung mittelfristig kein Thema

Die Niederhornbahn AG reichte im Januar 2015 das Gesuch um Erneuerung der Konzession und der Betriebsbewilligung für die Gruppenumlaufbahn Beatenberg-Niederhorn ein. Gestützt auf eine inhaltliche sowie transportrechtliche Prüfung und unter Erwägung der erforderlichen Amtsberichte hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) per 1. April 2015 die Konzession und die Betriebsbewilligung um 25 Jahre, d. h. vom 1. April 2015 bis zum 31. März 2040, erneuert. D.h. übersetzt, dass kurzfristig keine „Konzessionsthemen“ bei der Gesellschaft anstehen und hier Planungssicherheit herrscht.

Das ausgewiesene Eigenkapital zum Jahresende 2016 lag bei 8.7 Mio. CHF. Die Eigenkapitalquote beträgt solide 40% nach 38% im Vorjahr. Innerhalb des Umlaufvermögens verbesserten sich die Flüssigen Mittel von 1.6 Mio. CHF um hohe 36.6% auf gut 2.2 Mio. CHF. Zurückgeführt wurde – teilweise zugunsten des kurzfristigen Fremdkapitals – das langfristige Fremdkapital, das nach 11.9 Mio. CHF zuletzt nur noch 10.9 Mio. CHF ausmachte. Die Sachanlagen stehen noch mit 19.46 Mio. CHF nach 20.54 CHF im Vorjahr in der Bilanz.

An Projekten geplant sind u.a. der Ausbau eines Kinderspielplatzes (2018) sowie die Realisierung einer Mountainbike-Downhill-Strecke unter enger Einbindung der zuständigen Genehmigungsbehörden. Für 2019 ist auch ein neuer Grat-Rundweg geplant. Diese Projekte dürften – neben dem operativen Tagesgeschäft – einen Grossteil der Investitionen der kommenden Jahre absorbieren.

Das Aktienkapital der heutigen Niederhornbahn AG ist nach der 2014 vollzogenen Fusion (siehe untenstehender Exkurs) eingeteilt in 401’814 Inhaberaktien zu einem Nennwert von 10.00 CHF. Bei einem zuletzt bezahlten Kurs von 4.50 CHF auf OTC-X (Kurs vom 18. Mai 2017) ergibt sich daraus eine in absoluten Grössen geringe „Marktkapitalisierung“ von lediglich 1.8 Mio. CHF. Die Aktien werden aktuell auf OTC-X zu 4.50 CHF gesucht und zu 6.00 CHF angeboten (Kurse vom 22. Juni 2017).

An der Generalversammlung vom 22. Juni 2017 nahmen 89 Aktionäre teil, die ihrerseits etwa 67% des Aktienkapitals vertraten. Nach Informationen von schweizeraktien.net ist die Gemeinde Beatenberg mit etwa 35% der Aktien grösster Anteilseigner der Gesellschaft. Die Aktien sind breit im überwiegend lokalen Publikum gestreut. Anlässlich der Generalversammlung informierte der Verwaltungsratspräsident die Aktionäre auch darüber, dass nach der Fusion erst 92% aller theoretisch möglichen Aktien zum Umtausch angemeldet wurden. Zum heutigen Zeitpunkt gelten 8% des Aktienkapitals – überwiegend wohl in historischen Urkunden verbrieft – als „verschollen“, doch können solche gültigen Alt-Urkunden noch immer bei der Gesellschaft umgetauscht und registriert werden. Im Rahmen der Anfang 2016 eingeführten GAFI-Meldepflichten für Inhaberaktien (vgl. unseren Blog-Beitrag vom 11. November 2015) wurden für 85% der Aktien Registrierungen von Aktionären abgegeben.

Aus der Historie der Gesellschaft ist die Kapitalstruktur nicht ganz einfach nachvollziehbar und komplex, da es zwischenzeitlich neben der Fusion auch noch Aktiensplits zur Nennwertanpassung verschiedener Gattungen gegeben hat. Ursprünglich gab es lediglich 1’400 Inhaberaktien der Beatenbergbahn mit einem anteiligen Nominalwert von 500 CHF, die mit der Fusion in 50 Inhaberaktien der neuen Niederhornbahn AG von je CHF 10 Nennwert umgetauscht wurden. Alle anderen „neuen“ Niederhornbahn-Aktien sind aus der Umwandlung der ehemaligen Niederhornbahn AG in dem im Wertgutachten seinerzeit festgelegten Verhältnis (siehe Exkurs unten) entstanden. Die ehemaligen Niederhornbahn-Aktien wiesen ihrerseits verschiedene Nennwertkategorien (250 CHF / 500 CHF) auf, so dass sich aus der Summe von gesplitteten Beatenberg- und Niederhornbahn-Aktien die Gesamtzahl der neuen Aktien ergibt.

Das oberhalb des Thunersees vis-à-vis des Niesen gelegene Niederhorn ist aus der subjektiven, persönlichen Perspektive des Verfassers einer der schönsten Panorama-Ausflugsberge der Schweiz – und gleichzeitig noch nicht so „überlaufen“ wie so viele andere Gipfel-Destinationen in der „Jungfrau-Region“, obwohl die Besucherfrequenzen auch aus dem weiter entfernten Ausland in den letzten Jahren spürbar zugenommen haben. Etwas abseits des Gipfels (und des Gipfel-Restaurants, das nach Ansicht des Verfassers noch „Potenzial nach oben hat“) ist es gleichwohl noch immer möglich, Natur in ihrer schönsten Form zu erleben. Der Ausblick in alle Richtungen ist beeindruckend. Das Niederhorn präsentiert sich dem Besucher heute zu allen Jahreszeiten als ein besonders familienfreundlicher Berg mit vielen Möglichkeiten inmitten einer fantastischen Natur. Auch das Personal der Bahn hinterliess beim Verfasser dieses Artikels wiederholt einen sehr freundlichen Eindruck, was erfahrungsgemäss in dieser Branche – leider – nicht selbstverständlich ist.

Der Blick über den tiefblauen Thunersee entlang der schroffen Felswände des Niederhorns vorbei am OTC-Berg Niesen bis hin zu den Eisriesen des Berner Oberlands mit dem sagenumwobenen Dreigestirn Eiger, Mönch und Jungfrau ist sicherlich eine der schönsten Aussichten, die ein OTC-Aktionär in diesem in vielerlei Hinsicht speziellen OTC-Bergbahnensegment geniessen kann!

Aktionäre, die für solche „immateriellen Werte“ allerdings wenig Sinn haben, dürften sich mit einem Investment in die Aktie der Niederhornbahn AG trotz ihrer auf dem Papier – gerade mit Blick auf die hohe Substanz – günstigen Bewertung weit unter Buchwert nicht leicht tun. Realistischerweise ist eher nicht davon auszugehen, dass die Gesellschaft in den nächsten Jahren mit Blick auf die Investitionen und zahlreiche Projekte eine Bardividende an ihre Aktionäre entrichten wird. Die Naturaldividende bewegt sich im branchenüblichen Rahmen, ist jedoch aufgrund der „komplexen“ Unternehmensgeschichte und der Fusion im Jahr 2014 analog zur ursprünglichen Kapitalstruktur ebenfalls nicht ganz trivial. In jedem Fall müssen Aktionäre, sofern sie in den Genuss von Aktionärsermässigungen kommen wollen, in Abhängigkeit ihrer Beteiligung bare Zuzahlungen leisten, so dass es – ausser am Tag der GV – keine „Freifahrten“ im eigentlichen Sinne gibt. Die Details zu den Aktionärsbillets sind im Geschäftsbericht hinterlegt (vgl. Geschäftsbericht 2016, S. 21). Aus den vorgängig genannten Gründen eignet sich die Aktie der Niederhornbahn AG in ihrer heutigen Struktur insbesondere für Anleger mit einem Bezug zum Berner Oberland im Allgemeinen und dem Thunersee im Speziellen.

Transparenzhinweis: Der Verfasser ist an der Gesellschaft beteiligt.

Exkurs: Fusion 2014

Wie bereits eingangs erwähnt, wurde an der Generalversammlung 2014 die Fusion der Drahtseilbahn Thunersee-Beatenberg AG (Standseilbahn) als aufnehmende Gesellschaft sowie der „alten“ Niederhornbahn AG (Gruppenumlaufbahn; Beatenberg-Niederhorn) als übertragende Gesellschaft zur „neuen“ Niederhornbahn AG beschlossen.

Gemäss Generalversammlungen vom 19. Juni 2014 beschlossen die Niederhornbahn AG und die Beatenbergbahn AG, dass

  • die Beatenbergbahn per Absorptionsfusion die Niederhornbahn AG rückwirkend auf den 1. Januar 2014 übernimmt
  • die ehemalige Niederhornbahn AG rückwirkend auf den 1. Januar 2014 untergegangen ist.

Die Beatenbergbahn AG hatte unmittelbar nach der Fusion ihren Namen in Niederhornbahn AG geändert. Die Inhaberaktien der ehemaligen Beatenbergbahn AG von je CHF 500 Nennwert wurden in je 50 Inhaberaktien von je CHF 10 Nennwert der neuen Niederhornbahn aufgeteilt. Das Aktienkapital der ehemaligen Beatenbergbahn AG (neu Niederhornbahn AG) wurde um CHF 3’318’140 erhöht durch Ausgabe von 331’814 neuen Inhaberaktien von je CHF 10 Nennwert. Diese Beschlüsse zogen seinerzeit folgende Aktien-Umtauschtransaktionen nach sich:

– 1 Inhaberaktie der ehemaligen Beatenbergbahn AG von CHF 500 Nennwert wird umgetauscht in 50 Inhaberaktien der neuen Niederhornbahn AG von je CHF 10 Nennwert

– 1 Inhaberaktie der ehemaligen Niederhornbahn AG von CHF 250 Nennwert wird umgetauscht in 14 Inhaberaktien der neuen Niederhornbahn AG von je CHF 10 Nennwert

– 1 Inhaberaktie der ehemaligen Niederhornbahn AG von CHF 500 Nennwert wird umgetauscht in 28 Inhaberaktien der neuen Niederhornbahn AG von je CHF 10 Nennwert

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