Der Kanton Bern behält mindestens 51% der Aktien am Energiekonzern BKW AG. Diese Mehrheitsbeteiligung hat der Grosse Rat am Mittwoch im neuen BKW-Gesetz verankert. Einen Antrag für eine Bandbreite von 34 bis 60% lehnte das Kantonsparlament deutlich ab.
FDP, BDP und EDU wollten der Regierung mit der tieferen Quote mehr Flexibilität geben, um das mit der „sehr grossen Beteiligung“ verbundene Klumpenrisiko zu vermindern, wie FDP-Fraktionssprecher Adrian Haas betonte.
Allianz für Mehrheitsbeteiligung
Klar abgelehnt wurde auch ein Eventualantrag, wonach ein Aktienverkauf nur mit Ermächtigung des Parlamentes hätte erfolgen dürfen. Die FDP wollte damit ihren Gegnern eine Brücke bauen.
Eine Allianz von SVP, SP und Grünen hielt aber grundsätzlich an der Mehrheitsbeteiligung fest. Nur so könne verhindert werden, dass ausländische Investoren die Hand auf Infrastrukturen legen könne, die für die Versorgungssicherheit wichtig seien, sagte SVP-Sprecher Raphael Lanz.
Nichts wissen wollte der Grosse Rat auch von einem Antrag, der die kantonale Mehrheitsbeteiligung nur solange aufrechterhalten wollte, als es Versorgungsgebiete im Kanton Bern gibt, in denen die BKW das Verteilnetz besitzt. Mit dem Antrag wollte glp-Grossrat Luca Alberucci absichern, dass der Service public nicht in private Hände gerät.
Die Berner Kantonsregierung hatte ursprünglich eine Untergrenze von 34% in die Vernehmlassung gegeben. Mit dem Anteil von mehr als einem Drittel wäre die Sperrminorität gegeben gewesen, um Einfluss auf wichtige Unternehmensentscheide wie eine Fusion oder der Verlegung des Firmensitzes zu nehmen.
Alles bleibt wie heute
Die Regierung schwenkte aber auf die Linie der vorberatenden Finanzkommission ein, die im Gesetz eine Beteiligung von mindestens 51 und höchstens 60% festschreiben wollte. Heute hält der Kanton rund 52% an Kapital und Stimmen am Energieunternehmen.
Das Gesetz ändere nichts an dieser Beteiligung, erklärte Regierungsrätin Barbara Egger (SP) bereits in der Eintretensdebatte vom Mittwochabend. Es sei weder ein Kauf noch ein Verkauf von Aktien geplant. Das Gesetz regle aber das Verfahren dafür.
Nötig wurde das BKW-Gesetz, weil die Kantonsverfassung vorschreibt, dass wichtige Beteiligungen des Kantons gesetzlich geregelt werden müssen. Das Regelwerk schreibt die bisherige Eigentümerstrategie fort.
Demnach leistet die Kantonsbeteiligung an der BKW „einen Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen, wirtschaftspolitischen und finanzpolitischen Ziele des Kantons“, wie es im Zweckartikel des Gesetzes heisst.
Ein Antrag der BDP, welche das energiepolitische Ziel aus der Aufzählung im Zweckartikel streichen wollte, wurde vom Parlament abgelehnt. Egger trat Befürchtungen einer Einmischung in das operative Geschäft der BKW entgegen. Es gehe jeweils um eine Abwägung der Interessen.
Keine Geschlechterquote
Nichts wissen wollte die Mehrheit des Parlamentes zudem von einem SP-Antrag, der eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter im BKW-Verwaltungsrat erreichen wollte.
Egger wäre bereit gewesen, das Anliegen für die zweite Lesung aufzunehmen. Sie verwies dabei auf Artikel 10 der Kantonsverfassung, der festhält, dass Kanton und Gemeinden die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau förderten.
Die Aktien der BKW sind an der SIX Swiss Exchange kotiert. Zuletzt wurden 57.85 CHF für eine Aktie bezahlt.