Die Bank Cler darf ihre Aktien von der Schweizer Börse zurückziehen. Die SIX Swiss Exchange genehmigte einer Mitteilung vom Donnerstag zufolge die Dekotierung der Titel. Zudem werde die Bank bis zum 3. April 2019 von gewissen Publizitätspflichten befreit. Die Bank Cler hatte den Antrag Ende Oktober nach der vollständigen Übernahme durch die Basler Kantonalbank gestellt.
Die Dekotierung der Inhaberaktien erfolge im Anschluss an die Rechtskraft des Entscheids des zuständigen Gerichts im Kanton Basel-Stadt betreffend die Klage der Basler Kantonalbank auf Kraftloserklärung aller sich noch im Publikum befindenden Inhaberaktien. Das Verfahren dauere erfahrungsgemäss fünf bis sechs Monate, so die SIX weiter. Die Kotierung der Anleihe der Bank Cler bleibe derweil unverändert bestehen.
Die Bank-Cler-Muttergesellschaft, die Basler Kantonalbank, hatte im Juni bekannt gegeben, dass sie den bisherigen Aktienanteil an der früheren Bank Coop von bisher 75,8% auf 100% erhöhen will.
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