Das Bahnunternehmen BLS hat aufgrund eines fehlerhaften Zinsglättungsmodells von Bund und Kantonen von 2014 bis 2017 zu hohe Abgeltungen für Rollmaterial im regionalen Personenverkehr erhalten. Dies hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) bei einer Prüfung festgestellt.
Das BAV hat nun mit der BLS AG vereinbart, dass die zu hohen Abgeltungen in den nächsten vier Jahren durch eine Kürzung des Abgeltungsbetrages vollständig kompensiert werden. Das teilte das BAV am Freitag mit. Es geht um 29.4 Mio. CHF.
Diesen Betrag wird die BLS einmalig dem Geschäftsjahr 2018 belasten. Das werde voraussichtlich zu einem negativen Jahresergebnis führen, schreibt das in Bern ansässige Unternehmen, das dem Kanton Bern, dem Bund und anderen Besitzern gehört, darunter weiteren Kantonen.
Schwankungen ausgleichen
Wie das BAV auf seiner Internetseite bekannt gibt, geht das Zinsglättungsmodell auf einen Wunsch von Bund und Kantonen zurück. Es geht darum, dass die Bahnen bei der Beschaffung von Rollmaterial jeweils nicht über genügend Eingenkapital verfügen und deshalb Fremdkapital benötigen.
Abhängig von der Höhe des benötigten Fremdkapitals können die Zinskosten von Jahr zu Jahr relativ stark schwanken. Diese Schwankungen sollten mit dem Glättungsmodell vermieden werden.
Die Besteller gingen nach Angaben des BAV immer davon aus, dass anhand des Zinsglättungsmodells nur die effektiv angefallenen Zinsen bezahlt werden. Nun hat sich gezeigt, dass das nicht der Fall ist. Deshalb brauche es Korrekturen, schreibt das BAV.
„Systematisch und gravierend“
Aufgedeckt hat das Problem die Revisionsstelle des BAV im Jahr 2018. Sie stellte fest, dass bei der BLS eine Differenz zwischen kalkulatorischen und effektiven Zinsen bestand, wie es in einem Revisionsbericht heisst.
In diesem auf der BAV-Internetseite aufgeschalteten Bericht steht, die Mängel am Zinsglättungssystem seien „systematisch und gravierend“ und rasch zu beheben.
Das Bundesamt hat nun interne Vorgaben und Auflagen für die künftige Anwendung und Überwachung von Glättungsmodellen „wesentlich verschärft“, wie es schreibt. Es will künftig Zinsglättungsmodelle nur noch in sehr beschränktem Umfang bewilligen.
„Kein Fall Postauto“
Das BAV hat in einem Dokument zur BLS-Revision selber die Frage aufgeworfen, ob es eine Parallele zum „Fall Postauto“ gebe. Es sagt Nein. Bei Postauto seien Buchhaltungstricks angewendet worden, um unberechtigt hohe Abgeltungen zu erlangen. Bei der BLS sei ein fehlerhaftes Zinsglättungsmodell zur Anwendung gekommen; die BLS habe die Abweichungen stets transparent dargestellt.
Darauf weist auch die BLS in ihrer Mitteilung hin. Die Berechnungsgrundlage für das Modell habe die BLS zusammen mit dem BAV vereinbart. BLS und BAV seien sich einig, dass die Differenzen bei der Vereinbarung des Zinskostenmodells nicht voraussehbar gewesen seien.