Nach dem gescheiterten Übernahmeversuch von UPC durch Sunrise kamen immer wieder Gerüchte auf, dass der «Deal» doch noch zustande kommen würde. Doch jetzt herrscht eingermassen Gewissheit: Wie Sunrise gestern zusammen mit erfreulichen Quartalszahlen bekannt gab, wurde der Vertrag mit Liberty Global am 12. November gekündigt. Dies hat eine Strafzahlung von 50 Mio. CHF zur Folge.
Die Zahlung ist das Ergebnis einer fatalen Fehleinschätzung des Verwaltungsrates, allen voran von Präsident Peter Kurer. Angesichts der unsicheren Mehrheitsverhältnisse ging er bewusst das Risiko ein, dass die Transaktion nicht zustande kommt und die Sunrise Gruppe am Schluss 50 Mio. CHF als «Strafe» zahlen muss. Doch die «Strafe» zahlen am Ende die Aktionäre, welche die Transaktion mehrheitlich gar nicht haben wollten. Denn der grösste Aktionär Freenet hatte schon von Anfang an seine Bedenken gegen die Transaktion angemeldet. Dass Kurer angesichts dieser unsicheren Ausgangslage im Aktionariat dennoch einen Vertrag abschloss, der eine solche Klausel enthält, grenzt schon an einen Skandal.
Man könnte es auch anders deuten: Kurer & Liberty Global «bestrafen» hier die Mehrheit der Aktionäre für ihre ablehnende Haltung. Doch wem gehört die Firma eigentlich? Den Aktionären oder dem Verwaltungsrat? Kurer als erfahrener Jurist sollte das wissen. Aber wie schon in unserem ersten Kommentar zu Sunrise geschrieben: Hier hat der Schwanz mit dem Hund gewackelt. Kurer und die anderen Verwaltungsratsmitglieder haben sich – mit Ausnahme der Vertreter von Freenet – über die Interessen einer Mehrheit der Aktionäre hinweggesetzt.
Kurers Ex-Kanzlei ist Berater von Liberty Global
Ein pikantes Detail am Rande soll dabei nicht unerwähnt bleiben: Rechtsberater von Liberty/UPC in dieser Transaktion war die Zürcher Kanzlei Homburger – und damit ausgerechnet jene Kanzlei, deren leitender Partner Peter Kurer von 1991 bis 2001 gewesen ist. Nachlesen lässt sich das bei Globallegalchronicle und juve.de. Man könnte nun natürlich sagen: „2001 ist lange her“. Aber „ideal“ sind solche Konstellationen aus einer Aussenperspektive sicherlich nicht. Im vorliegenden Fall haben sie Sunrise auch nicht zum Vorteil gereicht, denn es erscheint offensichtlich, dass Liberty/UPC mit der Kanzlei Homburger an der Seite mit Blick auf die „Dealbreaker-Fee“ und den eh schon hohen Kaufpreis sehr viel besser verhandelt hat als Peter Kurer mit seinen Leuten.
Bestellt hat der VR – die Rechnung bezahlt aber der Aktionär
Es sind aber nicht nur die 50 Mio. CHF Strafzahlungen, die der Aktionär zu tragen hat. Aus der Medienmitteilung geht auch hervor, dass im Zusammenhang mit der Transaktion Zusatzkosten von insgesamt 70-75 Mio. CHF, die sich aus Zeichnungsgebühren (19 Mio. CHF), Beratungs- und Rechtskosten sowie bereits angefallenen Integrationskosten (24 Mio. CHF) zusammensetzen, entstanden sind. Besonders interessant wäre es zu erfahren, wie sich diese hohen Beratungs- und Rechtskosten – und auch die sogenannten „Integrationskosten“ noch vor der Integration – im Detail zusammensetzen und wer hier in welchem Umfang vom Scheitern profitiert hat. Fragen für die nächste Generalversammlung gäbe es genug.
Alles in allem wird die gescheiterte Transaktion also mit 120 bis 125 Mio. CHF zu Buche schlagen. Diese Zahl muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: 120 bis 125 Mio. CHF sind mehr als der in 2018 erwirtschaftete Reingewinn von 107 Mio. CHF. Damit haben Kurer & Co einfach mal den Jahresgewinn des Vorjahres verbrannt. Zwar könnte man dies als «unternehmerisches Risiko» bezeichnen. Doch angesichts der grossen Unsicherheiten – die Höhe des Kaufpreises war von Anfang an als zu hoch kritisiert worden – erscheint das Vorgehen und das «Durchpeitschen» in jedem Fall als fragwürdig, vielleicht sogar als fahrlässig.
Sollte der Deal zu neuen, verbesserten Konditionen noch zustande kommen, würde auch dies den hohen finanziellen Aufwand von mehr als 120 Mio. CHF nicht rechtfertigen. Je nach Höhe des dann zu zahlenden Kaufpreises wäre der Schaden sogar um ein Vielfaches höher. Denn wie Verwaltungsratspräsident Peter Kurer öffentlich betont hat, habe der Verwaltungsrat hart mit Liberty Global verhandelt. Dass dies gerade nicht der Fall war, zeigen die ersten Zugeständnisse von Liberty Global noch vor dem Scheitern des Deals. Wenn nun Sunrise von Liberty Global einen noch besseren Deal erhält, muss das «harte Verhandeln» des Verwaltungsrates ernsthaft in Zweifel gezogen werden. Auch in diesem Fall hätte der Verwaltungsrat nicht in vollem Umfang die Interessen der Aktionäre vertreten.
Juristische Aufarbeitung wäre unbedingt notwendig
Doch hat das ganze Fehlverhalten nun Konsequenzen? Es erscheint sinnvoll, dass die Aktionäre – und insbesondere die grösseren Aktionäre – hier alle rechtlichen Mittel prüfen, um den Verwaltungsrat und möglicherweise auch die Geschäftsleitung in die Verantwortung zu nehmen. Mögliche Anknüpfungspunkte könnten hier die Einleitung einer Sonderprüfung gemäss Art. 697a ff. OR oder auch eine Organhaftung nach Art. 754 OR sein. Letztlich wird es die Aufgabe von Juristen sein zu prüfen, inwieweit hier aus einer juristischen Perspektive schuldhaftes und pflichtwidriges Verhalten einzelner Verwaltungsräte zum Schaden der Gesellschaft vorliegt.
Allerdings musste dem Verwaltungsrat klar gewesen sein, dass gemäss einer Publikation in der NZZ bereits am 24. Januar 2019 die beiden Vertreter des Grossaktionärs die Transaktion ablehnen. Dies noch, bevor der Deal öffentlich wurde. Bereits zu diesem Zeitpunkt hätte der Verwaltungsrat die Transaktion stoppen oder die Verhandlungen neu aufnehmen müssen, bevor er an die Öffentlichkeit geht. Stattdessen wurde die für einen unsicheren «Deal» notwendige Kapitalerhöhungsmaschinerie angeworfen, welche zu einem Teil der Kosten wie Zeichnungsgebühren und Rechtskosten geführt hat.
Eine juristische Aufarbeitung wäre nicht nur notwendig, um den Schaden für die Aktionäre zu begrenzen. Es wäre vielmehr auch wichtig, um ein Signal an Verwaltungsräte zu senden, dass sie gerade bei umstrittenen Projekten ihre Aktionäre stärker einbeziehen müssen und diesen gegenüber eine Treue- und Sorgfaltspflicht haben. Denn ein Verhalten, wie es Peter Kurer & Co. an den Tag legten, schadet nicht nur den Aktionären und der Gesellschaft. Es schadet auch dem Ansehen der Finanzindustrie, dem Finanzplatz Schweiz allgemein und insbesondere „selbstherrlichen Grosskonzernen“, die ohnehin in der Bevölkerung seit der Finanzkrise ein schlechtes Image haben.
Würde Peter Kurer die Zeichen der Zeit richtig deuten und die richtigen Lehren aus dem Scheitern der Sunrise-Transaktion ziehen, so wäre er von seinem Amt als VRP spätestens mit der Kündigung des Liberty-Global-Vertrags aus eigener Initiative und mit sofortiger Wirkung zurückgetreten – ohne „goldenen Fallschirm“. Dies schon allein aus Anstand und Moralempfinden.
Der Autor dieses Beitrages ist Kleinaktionär der Sunrise Communications AG.