Der Milchverarbeiter Hochdorf beantwortet die von seinem Grossaktionär Stichting General Holdings gestellten Fragen in schriftlicher Form und führt daher eine dafür vorgesehene ausserordentliche Generalversammlung nicht durch. Offen bleibt, ob zu den Vorgängen rund um die nun verkaufte Hochdorf-Beteiligung an der Babynahrungs-Gruppe Pharmalys eine Sonderprüfung durchgeführt wird.
Im Dezember hatte Stichting einen Antrag zur Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung gestellt, um vom Fragerecht Gebrauch machen zu können. Im Schreiben dazu sei eine Liste mit 20 Fragen an den Verwaltungsrat gerichtet worden, teilte Hochdorf am Donnerstagabend mit. Diese habe man nun schriftlich beantwortet und die Antworten dazu auf der Homepage publiziert. Die Publikation diene der Gleichbehandlung aller Aktionäre.
Fragen vor allem zu Pharmalys
In den Antworten auf die Fragen von Stichting nimmt Hochdorf vor allem detailliert zu den Vorkommnissen rund um Kauf und Verkauf der Pharmalys-Beteiligung Stellung. Unter anderem geht es um die Berechnung des Preises, den man 2016 an den Verkäufer Amir Mechria bezahlt hatte. Mechria war es auch, der die Pharmalys-Titel im vergangenen Jahr für weniger Geld zurückgekauft hat. Weiter werden auch Fragen zu Vertragsdetails bezüglich der Pharmalys-Transaktion oder auch zur schwachen Geschäftsentwicklung beantwortet.
Der Verwaltungsrat sei sich „der schwierigen Lage der Gesellschaft bewusst und unternimmt alles, um ihre Existenz zu sichern und eine erfolgreiche Zukunft zu gestalten“, heisst es in der Mitteilung. Der Verkauf der Pharmalys-Beteiligung sei ein wichtiger Schritt auf diesem Weg gewesen. Es sei zwar unerfreulich, dass der Verkauf zu einem Preis stattfand, der deutlich unter dem 2016 vereinbarten Kaufpreis lag. Dies sei aber darauf zurückzuführen, dass der Wert in der Zwischenzeit gesunken sei, da Umsatz und Ertrag 2018 und 2019 stark zurückgegangen seien.
Zahlen 2019 am 19. März
Stichting General, die 17,6% der Hochdorf-Aktien hält, hatte auch eine Sonderprüfung zu den Vorkommnissen rund um die Pharmalys verlangt. Hochdorf hält in der Mitteilung fest, dass eine Sonderprüfung erst dann beantragt werden könne, wenn das Fragerecht der Aktionäre ausgeübt worden sei und die Fragen „nicht richtig oder nicht ausreichend“ beantwortet worden seien.
Der Verwaltungsrat werde die „Aktionäre weiterhin zeitnah über die Entwicklung der Gesellschaft orientieren“, heisst es in der Mitteilung. Der Geschäftsbericht und die Jahresrechnung sollen am 19. März 2020 veröffentlicht werden, die ordentliche Generalversammlung findet dann am 17. April statt.
Die Aktien von Hochdorf sind an der SIX Swiss Exchange kotiert. Zuletzt wurden 91.20 CHF für eine Aktie bezahlt.
mk/uh