Brauerei Falken: Aktien werden nicht mehr ausserbörslich gehandelt

Umtauschfrist läuft noch bis zum 2. März

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Bei der Schaffhauser Brauerei Falken läuft derzeit der Umtausch von Inhaber- und Vorzugsaktien in Einheits-Namenaktien. Damit kommt das Traditionsunternehmen den strengen GAFI-Regulierungen nach (siehe auch Beitrag vom 25. November 2019).

Das Lager der Brauerei Falken AG in Schaffhausen. Bild: falken.ch

Für die Aktionäre ändert sich auf den ersten Blick nicht viel. Sie erhalten statt bisher einer Inhaberstamm- bzw. Inhabervorzugsaktie zu nominal 500 CHF eine neue Namenaktie zum gleichen Nennwert. Nach dem Umtausch beträgt das Aktienkapital der Brauerei Falken AG weiterhin 1.5 Mio. CHF und setzt sich aus 3’000 Namenaktien zu nominal 500 CHF zusammen. Wer seine Aktien im Depot einer Bank hält, wird von seiner Bank über das Verfahren informiert. Aktionäre mit Titeln im Eigenbesitz können den Umtausch mittels der auf der Website der Brauerei Falken veröffentlichten Formulare vornehmen.

Keine Aktienzertifikate mehr

Doch auf den zweiten Blick kommt es durchaus zu einer Änderung: Die neuen Namenaktien werden nicht mehr physisch als Aktienzertifikate ausgeliefert, und auch nicht als Bucheffekten ausgestaltet, sondern bei der Gesellschaft im Aktienregister geführt. Aufgrund dieser Ausrichtung wird ein ausserbörslicher Handel über ein organisiertes Handelssystem (OHS), wie beispielsweise der Plattform OTC-X, künftig nicht mehr möglich sein.

Brauerei will Käufer und Verkäufer vermitteln

Offiziell läuft die Umtauschfrist noch bis zum 2. März 2020. «Danach ist ein Umtausch jederzeit weiterhin möglich», sagt Finanzchef Dino Tamagni auf Nachfrage von schweizeraktien.net. Allerdings habe der Aktionär, der das Zertifikat nicht zum Umtausch vorgelegt hat, bis zur Umwandlung kein Stimm- und Vermögensrecht. «Sobald die Aktionäre die Eintragungsbestätigung im Aktienbuch erhalten, wird auch ein Handel wieder möglich sein», sagt Tamagni und schätzt, dass dies Mitte März sein wird. Er bestätigt auch, dass es keinen Aktienhandel über eine Plattform mehr geben wird. «Wir werden dafür zwischen Käufern und Verkäufern vermitteln», so der Finanzchef.

Auf die Preisgestaltung und den Handel nehme die Gesellschaft aber keinen Einfluss. Die Übergabe vom Verkäufer an den Käufer erfolge mittels Abtretungszession und mit einer Bestätigung über den Eintrag im Aktienbuch.

Fazit

Bisher wurden die Inhaber- und Vorzugsaktien der Brauerei Falken AG ausserbörslich auf OTC-X und anderen Plattformen gehandelt. Die letztbezahlten Kurse für die Vorzugs-Inhaberaktien lagen bei 14’500 CHF. Eine Stamm-Inhaberaktie wechselte zu 16’000 CHF den Besitzer. Seit dem 21. Februar 2020 ist der Handel eingestellt.

Die Einführung der Einheitsaktie ist zwar ein begrüssenswerter Schritt. Der Abschied vom ausserbörslichen Handel in diesem Zusammenhang ist jedoch wenig aktionärsfreundlich. Denn Kursbildung und Bewertung liegen nun ausschliesslich in den Händen der jeweiligen Käufer bzw. Verkäufer; die Veröffentlichung eines Aktienkurses sowie der Anzahl gehandelter Titel gibt es nicht mehr. Es wäre daher wünschenswert, wenn die Gesellschaft zu einem späteren Zeitpunkt die Wiederaufnahme eines ausserbörslichen Handels prüft.

Mit etwa 20 Aktien im Jahr war das Handelsvolumen auf OTC-X allerdings bisher auch eher gering, da es sich bei den Papieren der Brauerei Falken vor allem um Liebhabertitel handelt. Denn wie heisst es so schön: Ein Schaffhauser muss drei Dinge besitzen – eine Uhr von IWC, einen Pfosten im Rhein und eine Falken-Aktie.

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