APG führt per (morgigem) 24. März und bis auf Weiteres Kurzarbeit ein. Die vom Bundesrat wegen der Corona-Pandemie verfügten Einschränkungen im öffentlichen Raum und bei den öffentlichen Verkehrsmitteln hätten einen deutlich negativen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit, teilte der Anbieter von Aussenwerbung am Montag mit.
Für die kommenden Wochen oder Monate müsse deshalb – auch wenn die wirtschaftlichen Folgen derzeit noch nicht absehbar seien – mit einem „erheblichen“ Umsatzrückgang gerechnet werden.
Den Jahresbeginn bezeichnete das Unternehmen allerdings „sehr erfreulich“, mit einer Wachstumsdynamik über dem Vorjahr.
APG sieht sich wegen der Massnahmen des Bundes mit den Kommunikationslösungen für Werbetreibende „unmittelbar sehr stark eingeschränkt“. Die massive Einschränkung des Aufenthaltes im öffentlichen Raum wie auch die im Rahmen des Notverordnungsrechts angeordneten Ladenschliessungen würden einen sehr starken Rückgang der Werbeaktivitäten in der Aussenwerbung bewirken. Und dies werde einen entsprechend deutlich negativen Einfluss auf die Resultate des laufenden Geschäftsjahrs haben.
Die Kurzarbeit lasse sich auch nicht mit den bereits angeordneten Kostenmassnahmen sowie einem Einstellungsstopp verhindern. Davon betroffen sind laut APG praktisch alle Bereiche des Unternehmens, insbesondere aber jene vom operativen Tagesgeschäft direkt tangierten.
Gleichzeitig strebt APG Lösungen mit den Marktpartnern und Konzessionsgebern an, welche die Tragweite dieser behördlichen Anweisungen berücksichtigen.
Mit Blick nach vorne heisst es, dass sich die starke Dynamik des Werbemarktes nach überstandener Krise in der Schweiz und auch im Ausland fortsetzen dürfte.
Der Kurs der an der SIX Swiss Exchange kotierten Aktie lag zuletzt bei 195 CHF.
cf/rw