Zurzeit finden die letzten Generalversammlungen im 2021 statt. Diese werden von Unternehmen einberufen, welche ihr Geschäftsjahr unter dem Jahr abschliessen. Vor allem viele Touristikbetriebe laden im Herbst zur Generalversammlung. Schweizeraktien.net zeigt unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen auf und wagt im zweiten Teil einen Ausblick ins 2022.
Seit einem Monat gilt auch an GVs die Zertifikatspflicht
Die Covid-19-Verordnung 3 stützt sich auf das Covid-19-Gesetz vom 25. September 2020 und regelt unter anderem auch die Versammlungen von Gesellschaften während der Corona-Krise. Darin hat der Bundesrat festgehalten, dass die Unternehmen die Möglichkeit haben, ihre Generalversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre durchzuführen. So können die Unternehmen bestimmen, dass die Aktionäre ihre Rechte ausschliesslich auf schriftlichem Weg, in elektronischer Form oder durch einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben können. Das Unternehmen muss spätestens vier Tage vor der Durchführung eine solche Anordnung auf den Verzicht der physischen Präsenz der Aktionäre an der Generalversammlung veröffentlichen. Mit der Änderung der Covid-19-Verordnung besondere Lage trat am 13. September 2021 zusätzlich die Zertifikatspflicht für Veranstaltungen in Innenräumen in Kraft. Diese Regelung betrifft somit bis auf weiteres auch Versammlungen von Gesellschaften.
Lenzerheide Bergbahnen ist direkter Kontakt wichtig
Schweizeraktien.net hat bei Unternehmen nachgefragt, welche ihre Generalversammlung im Herbst durchgeführt haben, weshalb sie sich für eine Veranstaltung mit oder ohne physischer Präsenz entschieden haben und wie ihre Erfahrungen damit waren.
Ende September luden die Lenzerheide Bergbahnen zur Generalversammlung mit physischer Präsenz der Aktionäre ein. Felix Frei, VR-Präsident der Lenzerheide Bergbahnen, begründet das Vorgehen folgendermassen: «Für uns ist der direkte Kontakt zum Aktionär sehr wichtig in diesem emotionalen Umfeld der Bergbahnwelt. Die Aktionäre sollen die Menschen hinter dem Unternehmen spüren und fühlen können. Dies erreicht man nur über den direkten Kontakt, wozu auch das an die GV anschliessende Nachtessen beiträgt. Deshalb haben wir uns für die physische GV entschieden und mit der 3G-Lösung ein möglichst gutes Sicherheitsgefühl geschaffen.»
Frühzeitiger Entscheid führte bei Sunstar zur Absage der Präsenz-GV
Im Gegensatz dazu hat die Sunstar Holding die Generalversammlung auf schriftlichem Weg durchgeführt. «Den definitiven Entscheid über die Art der Durchführung der Generalversammlung haben wir Ende Juli getroffen. Zu diesem Zeitpunkt hätten wir zu viele Abstriche aufgrund von Auflagen am Event selbst vornehmen müssen, da die Generalversammlung der Sunstar Holding vor allem auch vom geselligen Teil mit Apéro und Mittagessen lebt», begründet Beat Hess, Verwaltungsrat der Sunstar Holding, den Entscheid. «Die Versammlung hätte somit mit den Regelungen von Ende Juli nicht den gleichen Charakter gehabt und wäre nur mit einem grossen Mehraufwand durchführbar gewesen. Die Regelungen mit der Zertifikatspflicht für diese Art von Veranstaltungen waren damals noch nicht absehbar. Ausserdem verfügen einige Aktionäre über kein Zertifikat, und somit hätten auch nicht alle dabei sein können.»
20% weniger Aktionäre bei Zermatt Bergbahnen
Die Zermatt Bergbahnen haben sich auch im 2021 für eine Präsenzveranstaltung entschieden und diese Anfang Oktober durchgeführt. An der diesjährigen Generalversammlung nahmen jedoch ungefähr 20% weniger Aktionäre als üblich teil. Marc Lagger, Communication & Media Manager der Zermatt Bergbahnen, zieht dennoch ein positives Fazit: «Wir haben mit der 3G-Regelung gute Erfahrungen gemacht. Eine sorgfältige Vorbereitung hat dazu geführt, dass wir eine gut besuchte Generalversammlung mit reibungslosem Ablauf durchführen konnten.»
Schriftlich durchgeführte GVs sind wohl auch 2022 möglich
Bei den Unternehmen, die ihr Geschäftsjahr nach dem Kalenderjahr abschliessen, startet bereits die Planung für die Generalversammlung 2022. Es ist davon auszugehen, dass auch im kommenden Jahr den gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Durchführung von Versammlungen eine zentrale Bedeutung in der Vorbereitung zur Generalversammlung zukommt.
Mit den Änderungen des Covid-19-Gesetzes vom 18. Juni 2021 wurden die Massnahmen im Bereich von Versammlungen von Gesellschaften verlängert. Dieser Artikel bleibt bis zum Inkrafttreten der Aktienrechtsrevision zu den Bestimmungen über die Durchführung der Generalversammlungen gültig oder längstens bis Ende 2023. Ausstehend ist nur noch die Verlängerung der Covid-19-Verordnung 3 in diesem Bereich. Somit besteht voraussichtlich auch im 2022 die Möglichkeit für die Unternehmen, ihre Generalversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre durchzuführen.
Deutlich unvorhersehbarer ist die Entwicklung der Corona-19-Verordnung besondere Lage. Darin ist beispielsweise die Zertifikatspflicht geregelt, welche solange eingesetzt wird, wie es die epidemiologische Lage erfordert. Aktuell ist sie bis zum 24. Januar 2022 befristet. Es ist zurzeit nicht möglich, eine verlässliche Prognose abzugeben, ob im Frühling 2022 für Veranstaltungen Zugangsbeschränkungen, Kapazitätsgrenzen und andere Auflagen gelten und in welchem Masse diese Generalversammlungen betreffen würden.
Unternehmen wollen 2022 GV mit physischer Präsenz durchführen
Hans-Peter Süess, CEO beim Generalversammlungsdienstleister Nimbus, spricht über die Planung 2022: «Wir haben von etlichen Kunden die Rückmeldung erhalten, dass sie gerne wieder zur Präsenzveranstaltung zurückkehren möchten. Welcher Fall auch immer eintreten wird, unsere heutige Planung sieht vor, im nächsten Jahr unsere Kunden wieder vor Ort an der GV unterstützen zu können. Die definitive Entscheidung über die Art der Durchführung trifft selbstverständlich der Kunde. Dies zum letztmöglichen Zeitpunkt. Wir als Dienstleister haben die Aufgabe, für alle Fälle gewappnet zu sein und den von uns erwarteten Service zu erbringen.»
Auch die Sunstar Holding will im nächsten Jahr zu einer Präsenzveranstaltung zurückkehren, wie Beat Hess ausführt: «Gerne möchten wir im 2022 wieder eine Generalversammlung mit physischer Präsenz und anschliessendem Essen durchführen. Voraussetzung dafür ist, dass es die Corona-Situation zulässt und allfällige Auflagen einen normalen Event ermöglichen.»
Hohe Flexibilität und Zusatzaufwand werden physische GVs im 2022 ermöglichen
Die Rückmeldungen und Erfahrungen zeigen, dass für viele ausserbörsliche Unternehmen die Generalversammlung nicht eine Pflichtübung ist, sondern der direkte Kontakt zum Aktionär sehr geschätzt wird. Dieser Austausch kann jedoch nur an einer Präsenzveranstaltung gepflegt werden. In welchen Formen dies im kommenden Jahr schlussendlich möglich sein wird, wird wohl die Corona-Lage bestimmen. Scheuen die Unternehmensverantwortlichen keinen Zusatzaufwand und bringen ein hohes Mass an Flexibilität auf, so sind die Chancen für eine Durchführung der Generalversammlung als Präsenzveranstaltung im 2022 sehr gut. Wer allerdings Planungssicherheit will, wird auch im kommenden Jahr die schriftliche Generalversammlung wählen. Unternehmen, denen der direkte Kontakt zum Aktionär wichtig ist, werden jedoch vermutlich alles daran setzen, eine Präsenzveranstaltung im 2022 zu ermöglichen.
Spannend! Alles wird digitaler, doch einige Unternehmen wollen zurück. Beides hat Vor- und Nachteile würde ich sagen 🙂