Immobilienanlagen im Fokus: Putins Krieg ebnet Weg zum Schweizer Energiehaus

In der energetischen Sanierung steckt gerade jetzt enormes Potenzial

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Der kriegerische Konflikt in der Ukraine hat die europäischen Staaten und auch die Schweiz an einem empfindlichen Punkt getroffen. Bislang mussten sich Europäer keine Sorgen machen, ob sie es mit genügend Strom oder Brennstoff durch den Winter schaffen zu den marktüblichen Preisen. Nun ist plötzlich von Blackouts die Rede. Besitzer von Wohneigentum müssen sich darüber hinaus mit massiv gestiegenen Heizölpreisen herumschlagen. Das Timing hätte nicht besser sein können, denn gerade in diesem Jahr haben sich auch die Finanzierungkosten erhöht. Insbesondere 10-jährige Fixhypotheken kosten heute mit bis zu 2,5% wesentlich mehr als zu Beginn des Jahres. Vor diesem Hintergrund rücken Klimasanierungen wieder vermehrt in den Fokus der Hauseigentümer. Die Rechnung geht so: Zwar gibt es bei den nachhaltigeren Varianten höhere Kosten beim Heizungsersatz, doch mittel- bis langfristig lassen sich Energiekosten sparen. Nachhaltigere Heizvarianten unterstützten auch das Bestreben der Schweiz, den Treibhausgasausstoss wirkungsvoll zu reduzieren.

Gebäude sind in der Schweiz für 40% des Energieverbrauchs und für rund ein Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich. Von rund 1.8 Millionen Häusern sind laut dem Bund über eine Million energetisch sanierungsbedürftig. Zwei Drittel werden noch immer fossil oder elektrisch beheizt. Der Sanierungsgrad von Ein- und Mehrfamilienhäusern unterscheidet sich dabei enorm von Kanton zu Kanton. In Uri und Obwalden liegt der Anteil der fossilen Heizsystemen unter 50%. In Genf dagegen beträgt der Anteil der Wohnbauten noch 90%.

Energiepolitik beginnt schon in den 1990er-Jahren

Laut dem Energieartikel von 1990 müssen sich «Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch einsetzen». Mit dieser Gesetzesbasis wird der Bund in den 1990er-Jahren erstmals Energiesparmassnahmen einführen und erneuerbare Energien fördern. Parallel dazu verabschieden die Kantone eigene Energiegesetze. Veranlasst durch die Nuklearkatastrophe von Fukushima und dem Entscheid von Bundesrat und Parlament, aus der Kernenergie auszusteigen, ist dann 2011 die Energiestrategie 2050 entstanden. Dabei ist das Energiegesetz total revidiert worden. Das neue Energiegesetz ist darauf ausgelegt, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und erneuerbare Energien zu fördern. Der Bund überlässt den Kantonen bei diesem Gesetz einigen Spielraum, etwa bei den Vorschriften im Gebäudebereich. Dies hat zu einigem Wildwuchs geführt. Um die Bestimmungen zu vereinheitlichen, erarbeitet die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren daher bereits seit 1992 die «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn).

Das kantonale Spektrum ist – wie immer – sehr gross

Auf Basis der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich von 2014 bestimmt jeder Kanton für sich, wie streng die Energiegesetze und damit auch die Vorgaben für Immobilien ausfallen. Im Einzelfall entscheiden wenige Meter und eine Kantonsgrenze, ob noch eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden darf. Das kantonale Spektrum ist gross: In Zürich, Neuenburg und Glarus ist der Heizungsersatz durch fossile Heizungen in Wohnbauten künftig untersagt, in Basel-Stadt sogar in allen Gebäuden. Die meisten Kantone fordern hingegen nur einen Anteil von 10 bis 20% an erneuerbaren Energien bei der Gebäudeheizung. Das Bernische Energiegesetz setzt auf Anreize und verzichtet auf ein Verbot von fossilen Heizungen. Auch im Aargau und in Solothurn, wo die geplanten Energiegesetze ebenfalls vom Volk abgelehnt wurden, können weiterhin fossile Heizungen eingebaut werden.

Quelle: swissinfo.ch

Mit der Revision des CO2-Gesetzes stand letztes Jahr zur Diskussion, diesen Flickenteppich stark zu vereinheitlichen. Die Vorlage des Bundes hätte nämlich konkrete CO2-Grenzwerte für Heizungen in Altbauten zur Folge gehabt sowie eine Erhöhung der CO2-Abgabe für fossile Brennstoffe und ein de facto Verbot von Öl- und Gasheizungen in Neubauten. Nach der Ablehnung an der Urne am 13. Juni 2021 präsentierte der Bundesrat im vergangenen Dezember zwar einen zweiten Anlauf, das CO2-Gesetz zu revidieren. Die neue Vorlage verzichtet jedoch auf Vorgaben für den Gebäudesektor. Stattdessen wird gänzlich auf Förderung und Investition gesetzt. Somit bleiben bei wichtigen Energiefragen im Gebäudebereich weiterhin die Kantone federführend. Nicht zuletzt ausschlaggebend für die Ablehnung der Revision des CO2-Gesetzes war die wirksame Angstkulisse der Gesetzesgegner, dass eine unkontrollierbare Kostenflut auf die Eigentümer herabbrechen würde. Verursacht durch die Energiekrise werden diese Kosten nun vermehrt zur Realität. Das schafft einen vernünftigen Rahmen, den richtigen, um die energetische Sanierung mit mehr Pragmatismus anzugehen.

Ab wann sind die Kosten einer Wärmepumpe amortisiert?

Trotz hoher Investitionskosten sind klimafreundliche Heizsysteme über ihre gesamte Nutzungsdauer gerechnet günstiger. Ab wann das Wohnen nach einer Sanierung günstiger wird, hängt unter anderem vom Alter der Immobilie und von der Lebensdauer der noch intakten Ölheizung ab. Eine Rolle spielen auch die schwankenden Energiekosten: Steigt der Ölpreis wie zurzeit geschehen auf ein Rekordhoch, amortisieren sich die Investitionskosten schneller. Doch bis sich die Umrüstung auf eine nachhaltigere Heizvariante für den Eigentümer lohnt, vergehen immer noch Jahre. Eine Beispielrechnung eines namhaften Immobilienexperten: Die Kosten einer Ölheizung im Kanton St. Gallen liegen bei 15’000 CHF. Auf der anderen Seite zahlt der Eigentümer für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe 17’200 CHF. Die jährlichen Unterhalts- und Energiekosten sind allerdings bei der Wärmepumpe viel niedriger. Der Eigentümer spart dabei rund 1400 CHF. Somit wäre die Wärmepumpe nach mehr als 10 Jahren vollständig amortisiert. Bei dieser Rechnung sind übrigens Subventionen berücksichtigt, denn es bestehen momentan verschiedene Förderprogramme.

Komplett energieautarke Häuser
Dieses Mehrfamilienhaus in Brütten war das erste energieautarke MFH der Welt. Bild: www.energie360.ch

Für das Zuwarten gibt es allerdings auch gute Gründe. Es sind dieselben, die manchen noch davon abhalten, ein Elektroauto zu kaufen. Sie möchten lieber warten, bis sich Elektroautos im Markt wirklich durchsetzen. Ebenso wird die Bauwirtschaft mehr Zeit und Geld in das umweltverträgliche Bauen investieren. Einerseits in den Neubau, aber auch in die energietechnischen Sanierungen. Die Prüfung, ob ein Haus nachhaltig ist, umfasst ganz verschiedene Aspekte wie z.B. die Heizung, die Dämmung oder Photovoltaik. Vor genau sechs Jahren wurde in der 2000-Seelen-Gemeinde Brütten bei Zürich das erste energieautarke Mehrfamilienhaus der Welt festgestellt. Es hat keine externen Anschlüsse für Strom, Öl und Erdgas. Hauptenergiequelle für die auf drei Stockwerke verteilten Wohnungen sind in die Fassade integrierte und grossflächig auf dem Dach angebrachte Photovoltaikmodule. Die gesamte elektrische und thermische Energie wird aus der Sonne bezogen und durch verschiedenste Speicherformen im Gebäude das gesamte Jahr über verteilt. 2019 erhielt das Haus trotzdem einen Anschluss ans Stromnetz – aber nur, um überschüssige Energie einzuspeisen. Ob und wann sich ein solches Konzept schweizweit durchsetzt, lässt sich derzeit nicht beantworten. Doch das heute noch sehr relevante Vorzeigeprojekt macht Mut, schafft Motivation und zeigt eindrücklich, das energieautarkes und CO2-neutrales Wohnen mit der heutigen Technologie bereits möglich ist.

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