Mit der Einführung des neuen Aktienrechts Anfang 2023 sind virtuelle Generalversammlungen seit diesem Jahr in der Schweiz möglich. Bisher haben nur wenige kotierte Gesellschaften davon Gebrauch gemacht.
Am Kundenevent von sharecomm erklärte Michèle Joho-Menotti die Unterschiede zwischen physischer GV, virtueller GV und der Hybrid-Variante. Wichtig: Um eine virtuelle GV durchführen zu können, müssen die Unternehmen ihre Statuten anpassen. Diese Anpassungen empfiehlt Joho, auch wenn noch keine virtuelle GV geplant ist. Es zeigte sich, dass virtuelle Generalversammlungen gerade für Firmen mit einem internationalen Aktionariat sinnvoll sind, kleinere, lokal verankerte Firmen hingegen weiterhin auf die Präsenz-Variante setzen.
So hat Hans-Peter Christen, VRP von Brunner Medien, nach der Covid-Pandemie wieder eine Präsenz-GV durchgeführt. Brunner Medien wird auch dabei bleiben, denn die 40 Aktionärinnen und Aktionäre schätzen das jährliche Zusammentreffen.
Sharecomm stellte an dem Event im Westhive Coworking neue Abstimmungsgeräte für GVs vor. Künftig können Aktionärinnen und Aktionäre auch mit ihrem eigenen Mobilgerät an der Abstimmung teilnehmen. SharecommServices und SisWare AG treten in Zukunft unter dem Namen sharecomm ag auf.
sharecomm ag: Neue Tools für Generalversammlungen im Video
Kundenevent mit Fakten zur Generalversammlung