Die Stromproduzentin Alpiq und das Zuger Versorgungsunternehmen WWZ haben in einem laufenden Rechtsstreit eine Einigung erzielt. Wie WWZ in einer Medienmitteilung schreibt, erhält sie von Alpiq eine Vergleichszahlung in Höhe von 50 Mio. CHF. Gleichzeitig hätten die beiden Parteien einen langfristigen Stromliefervertrag vereinbart.
Grosser Teil fliesst an WWZ-Kunden zurück
Der Rechtsstreit war entstanden, nachdem Alpiq die Stromlieferung einstellte, was dazu führte, dass WWZ den Strom am freien Markt beschaffen musste. Die Vergleichszahlung soll noch in diesem Jahr erfolgen. Das sind gute Nachrichten vor allem für die WWZ-Kundinnen und Kunden: «Da es sich beim Vergleich mehrheitlich um die Strombeschaffung für die regulierte Grundversorgung handelte, wird ein Grossteil über zukünftige Tarifentlastungen an die grundversorgten Kundinnen und Kunden zurückfliessen», schreibt CEO Andreas Ronchetti auf Nachfrage von schweizeraktien.net. Ein kleinerer Teil werde im Geschäftsjahr 2024 gewinnwirksam, so der CEO. Ob dies auch den Aktionären zugutekommen wird, ist derzeit noch offen. «Eine Erhöhung der Dividende ist eine Option, über die der Verwaltungsrat Anfang Jahr diskutieren wird», so Ronchetti weiter.
Neuer Stromliefervertrag stabilisiert Beschaffungspreise
Positiv könnte sich auch der neue Stromliefervertrag auf das Stromgeschäft bei WWZ auswirken. «Wir konnten mit Alpiq einen langfristigen Bezugsvertrag für nachhaltigen, inländischen Wasserstrom abschliessen. Dies stabilisiert unsere zukünftigen Strombeschaffungspreise, da der zukünftige Anteil der Strombeschaffung an den Strombörsen reduziert wird», erläutert der CEO weiter. Zu den Details der Abmachung wollte er keine Auskunft geben, da mit Alpiq darüber Stillschweigen vereinbart wurde.
Liefervertrag als nichtig erklärt
Zu den genauen Gründen für den Rechtstreit werden ebenfalls keine Angaben gemacht. Wie dem Jahresbericht 2023 von WWZ zu entnehmen ist, hatte der Zuger Versorger «mit einer Energielieferantin einen langfristigen Energieliefervertrag abgeschlossen, in welchem sich die Produzentin verpflichtete, WWZ eine Energielieferung basierend auf Gestehungskosten plus Marge zu liefern. Die Vertragspartnerin reklamierte den Liefervertrag im Nachhinein als nichtig und hat die Fortführung der Lieferung eingestellt». Zusätzlich habe die Energielieferantin WWZ über 24.5 Mio. CHF eingeklagt. Da WWZ gemäss Geschäftsbericht die Klage auf Nichtigkeit sowie die Forderung und die Einstellung der Energielieferung als nicht stichhaltig und inkorrekt erachtet hatte, wurden im Geschäftsjahr 2023 keine Rückstellungen für den Streitfall gebildet.
In den ersten sechs Monaten des Jahres 2023 erzielte WWZ einen leicht rückläufigen Umsatz von 162.8 Mio. CHF und konnte ein Betriebsergebnis (EBIT) von 12.9 Mio. CHF ausweisen. Der Reingewinn erreichte dank eines guten Finanzergebnisses 17.1 Mio. CHF.
Die Aktien der WWZ werden ausserbörslich auf OTC-X gehandelt. Der Aktienkurs war in diesem Jahr stark unter Druck, hat sich in den letzten Wochen allerdings etwas erholt. Nach Bekanntgabe der Einigung mit Alpiq kletterte er wieder auf über 1’000 CHF. Eine gleichbleibende Dividendenzahlung von 33 CHF vorausgesetzt, liegt die Rendite bei 3,3%. Der Buchwert beträgt rund 1’800 CHF je Aktie.
Hinweis in eigener Sache: Andreas Ronchetti, CEO der WWZ-Gruppe, wird im Rahmen des Branchentalk Immobilien am 1. April 2025 in Cham teilnehmen.