Im Januar entschied sich Swiss Steel, seine Aktien von der SIX Swiss Exchange zu nehmen. Diese Entscheidung kam nicht überraschend, da das Unternehmen bereits zuvor mit den schwierigen finanziellen und strukturellen Bedingungen konfrontiert war, die durch die Börsennotierung zusätzlich belastet wurden.
Abstimmung zum Delisting am 17. Februar
In einer ausserordentlichen Generalversammlung der Swiss Steel vom 17. Februar 2025 wird das Delisting nun zur Abstimmung gestellt. Wenn es im Gremium genehmigt wird, wird der formelle Antrag bei der SIX eingereicht. Bei der Genehmigung bestimmt SIX Exchange Regulation das Datum der Dekotierung sowie den letzten Tag, an dem die Aktien noch an der SIX gehandelt werden können. Der Entscheid liege somit im Ermessen der SIX Exchange Regulation, darauf macht Gerda Königstorfer, Senior Director Group Communications bei der Swiss Steel Group, aufmerksam.
Gemäss den zugrundeliegenden Bestimmungen erfolge die Dekotierung frühestens ca. 4 Monate bis spätestens 12 Monate nach Einreichung des Dekotierungsgesuchs bei der SIX, so Königstorfer.
Geringe Handelsvolumina und deutliche Verringerung des Streubesitzes
Einer der Hauptgründe für das Delisting ist das geringe Handelsvolumen der Swiss-Steel-Aktien auf der SIX. Das Unternehmen hatte in den letzten Jahren nur eine geringe Marktliquidität und einen schwachen Handel seiner Aktien verzeichnet.
«Die Entscheidung beruht auf der Aktionärsstruktur und der geringen Handelsaktivität. Nach der Kapitalerhöhung im vergangenen Jahr hat sich der Streubesitz unserer Aktien deutlich verringert, und die Handelsvolumina sind minimal. Die Vorteile einer Börsennotierung wiegen die damit verbundenen Verwaltungskosten und den Aufwand nicht mehr auf. Das Delisting ist ein zukunftsorientierter Schritt, um die Abläufe zu vereinfachen und Ressourcen auf strategische Prioritäten zu lenken», begründet Königstorfer den Abschied von der SIX.
Keine Sparmassnahme
Durch die freiwillige Dekotierung könne die Swiss Steel Group Ressourcen gezielter auf die laufende Restrukturierung und operative Verbesserungen konzentrieren, wodurch die Ziele der Strategie SSG 2025 unterstützt würden. Königstorfer: «Die Dekotierung basiert auf einer strategischen Abwägung von Kosten und Nutzen und ist keine reine Sparmassnahme.»
Und wie geht es nach dem Delisting weiter? «Swiss Steel Group plant, eine Möglichkeit zum ausserbörslichen Handel anzubieten. Hierfür prüft Swiss Steel Group derzeit verschiedene Optionen und wird zu gegebener Zeit Informationen bereitstellen», so Gerda Königstorfer.
Fazit
Das Delisting von Swiss Steel von der SIX Swiss Exchange ist ein strategischer Schritt, der sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus operativer Sicht Sinn macht. Es spiegelt die Notwendigkeit wider, die finanziellen Belastungen zu verringern und sich stärker auf die interne Restrukturierung und Marktanpassung zu konzentrieren. Auch wenn der Schritt die Wahrnehmung des Unternehmens in der Öffentlichkeit reduziert, bietet er Swiss Steel die Möglichkeit, sich neu zu orientieren und langfristig auf eine stabilere Basis zu stellen. Für Aktionäre und Investoren bedeutet dies eine Umstellung, aber auch die Chance, an einer langfristigen Neuausrichtung des Unternehmens teilzuhaben.
Swiss Steel Group plant nach eigenen Aussagen, eine Möglichkeit zum ausserbörslichen Handel anzubieten. Dafür käme in erster Linie ein Listing auf OTC-X der BEKB in Frage. Bisher ist dazu allerdings noch keine Anfrage gestellt worden, heisst es aus BEKB-Kreisen.
Ein Listing auf OTC-X wäre sicher die richtige Entscheidung, um die gut 10% der Aktien im Streubesitz weiterhin handelbar zu halten. Viele Unternehmen, deren Aktionariat eine ähnliche Struktur wie das von Swiss Steel aufweist – also wenige Grossaktionäre und geringer Free Float – sind bereits Mitglieder der OTC-X-Familie.