Die Generalversammlung einer Aktiengesellschaft ist in der Schweiz das oberste Organ der Gesellschaft. Zu dieser Versammlung werden alle Aktionärinnen und Aktionäre eingeladen. Laut Obligationenrecht muss jede AG ihre Anteilseignerinnen und -eigner einmal pro Jahr zu der Versammlung einladen, um über das Geschäftsjahr zu informieren. Im Anschluss an die eigentliche Versammlung findet oft ein Abendessen oder ein Apéro statt, wodurch der Verwaltungsrat den Kontakt mit den Aktionären pflegen kann. Zusätzlich zur ordentlichen Generalversammlung können bei besonderen Geschäften ausserordentliche Versammlungen einberufen werden.
Die Generalversammlung wird grundsätzlich sowohl bei börsenkotierten als auch bei nicht kotierten Gesellschaften gleich durchgeführt. Gerade für Aktionäre von ausserbörslich gehandelten Aktiengesellschaften sind die Generalversammlung (GV) und der Geschäftsbericht häufig die einzige Informationsquelle der Gesellschaften. Dies kommt daher, dass die Unternehmen durch das Listing im OTC-Markt keinerlei Publikationspflichten unterliegen. Der gesellschaftliche Teil der GV ist gerade bei nichtkotierten Aktien für viele Aktionärinnen und Aktionäre ein Grund, die Aktien zu kaufen und zu halten.
Was versteht man unter der Generalversammlung (GV)?
Die Generalversammlung – auch GV genannt – ist das oberste Organ einer Aktiengesellschaft. Sie besteht aus sämtlichen Aktionären und trifft grundlegende Entscheidungen. So wählt sie insbesondere auch den Verwaltungsrat.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von GVs: die ordentliche und die ausserordentliche Generalversammlung. In aller Regel findet lediglich einmal pro Jahr eine ordentliche GV statt. Dies ist von Gesetzes wegen vorgeschrieben.
Sofern die Gesellschaft während des Jahres weitere zentrale Beschlüsse fällen will, kann der Verwaltungsrat zudem eine ausserordentliche GV einberufen.
Was gehört in eine Generalversammlung?
In eine GV gehören grundsätzlich alle wichtigen Beschlüsse, die in einem Geschäftsjahr zu fällen sind. Diese werden als Traktanden an die Aktionäre verschickt, welche dann an der Versammlung selbst dazu Stellung nehmen und darüber abstimmen können.
Zur Generalversammlung muss mindestens 20 Tage im Voraus eingeladen werden. Diese Frist ist notwendig, damit alle Aktionärinenn und Aktionäre genügend Zeit haben, um sich zu sämtlichen Traktanden Gedanken zu machen. Zudem können sie ihr Stimmrecht auch an einen Stimmrechtsvertreter delegieren, sofern sie an der GV verhindert sind.
Wer führt die Generalversammlung?
Sowohl das Versenden der Einladung als auch das Führen der Generalversammlung obliegt dem Verwaltungsrat mit dem Verwaltungsratspräsidenten im Vorsitz. Während der Versammlung dürfen die Aktionäre Fragen an den Verwaltungsrat richten, welcher im Namen der Gesellschaft Stellung nimmt.
Sofern die AG revisionspflichtig ist, muss zudem ein Revisor anwesend sein. Für einige Beschlüsse muss zudem ein Notar vor Ort sein. Mehr dazu gleich.
Wann ist die Generalversammlung beschlussfähig?
Eine ordentliche Generalversammlung ist grundsätzlich immer beschlussfähig. Es wird weder die Anwesenheit des Verwaltungsrates, noch einer bestimmten Prozentzahl des Aktionariats vorgeschrieben. Die meisten Beschlüsse werden nach dem absoluten Mehr der anwesenden Aktionäre gefällt. In den Statuten können allerdings andere Quoren vorgesehen werden. Zudem enthält Art. 704 OR eine Liste von Beschlüssen, für welche zwei Drittel der anwesenden Aktionärsstimmen erforderlich sind.
Beschlüsse über Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen und Liquidationsbeschlüsse müssen zudem öffentlich beurkundet werden, um gültig zu sein. Dementsprechend muss für diese Beschlüsse auch ein Notar anwesend sein.
Können Aktionäre nicht live an der Veranstaltung teilnehmen, so können sie sich zudem auch durch einen Stimmrechtsvertreter oder durch einen anderen Aktionär vertreten lassen. Damit hat eine Stimme auch Gültigkeit, wenn der Aktionär nicht vor Ort sein kann.
Wann muss eine GV stattfinden?
Gemäss Obligationenrecht muss die GV innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres stattfinden. Deswegen finden praktisch alle GVs in der Schweiz im Frühling statt. Mit der Einladung muss auch Einsicht in den Geschäfts- und Revisionsbericht gewährleistet werden, damit sich das Aktionariat ein umfassendes Bild des aktuellen Standes der Gesellschaft machen kann.
Durchführung der Generalversammlung Schweiz
Nach neuem Aktienrecht ist die Durchführung der Generalversammlung in der Schweiz auf verschiedene Arten möglich. Neben der traditionellen Präsenz-GV kann diese inzwischen auch virtuell, hybrid oder gar im Ausland abgehalten werden.
Bei jeder Art der GV müssen allerdings gewisse Vorschriften für die Einberufung, den Ablauf und die Traktanden eingehalten werden.
Einberufung Generalversammlung
Die Generalversammlung wird vom Verwaltungsrat einberufen. Die Einladung dafür muss spätestens 20 Tage vor dessen Durchführung bei den Aktionären eintreffen. Daher verschicken viele Gesellschaften die Einladungen bereits 30 Tage im Voraus. Zudem kann statutarisch eine längere Frist vorgesehen werden. In diesem Fall würde diese gelten.
Traktanden Generalversammlung
Mit der Einladung muss auch die Traktandenliste verschickt werden, welche vom Verwaltungsrat erstellt worden ist. Dieser darf die Traktanden zwar weit formulieren. Allerdings dürfen keine Punkte an der Versammlung selbst besprochen werden, welche nicht eindeutig einem Traktandum zugeordnet werden können. Sämtliche Aktionäre können zudem auch Anträge stellen, welche als zusätzliche Traktanden aufgenommen werden müssen.
Generalversammlung AG Ablauf
Neben dem Aktionariat muss auch der Verwaltungsrat an einer Generalversammlung teilnehmen. Das Gesetz spricht hier zwar von einem Teilnahmerecht. Da der Verwaltungsrat allerdings Rede und Antwort gegenüber den Aktionären stehen muss, liegt hier faktisch eher eine Teilnahmepflicht vor. Bei der Generalversammlung einer AG leitet der Verwaltungsratspräsident demnach auch die Versammlung.
An der GV wird schliesslich jedes Traktandum präsentiert, und die Aktionäre können ihre Fragen dazu an den Verwaltungsrat richten. Im Anschluss daran wird über jeden Punkt abgestimmt. Jeder Aktionär verfügt in der Regel über ein Stimmrecht im Umfang seines Aktiennennwertes. Die Statuten können aber vorsehen, dass jede Aktie eine Stimme ist.
Für die Annahme eines Traktandums wird in der Regel die absolute Mehrheit benötigt. Sämtliche Beschlüsse müssen in einem Protokoll festgehalten werden. Der Verwaltungsrat muss dafür einen Protokollführer bestimmen, der weder Mitglied des Verwaltungsrates noch des Aktionariats sein darf.
Generalversammlung online, virtuell oder hybrid
Nach neuem Aktienrecht kann die Generalversammlung auch online, virtuell oder hybrid durchgeführt werden. Die Aktienrechtsrevision ist seit dem 1.1.2023 in Kraft und hat dabei einige Teile der durch die Covid-19-Verordnung-3 bereits davor geltenden Regelungen auf Gesetzesebene verankert. Gemäss dieser Verordnung sollten GVs während der Pandemie in erster Linie schriftlich stattfinden.
Mit der neuen gesetzlichen Regelung können Aktiengesellschaften neu in ihren Statuten vorsehen, dass die Generalversammlung auch virtuell/online oder hybrid stattfinden kann. Dafür ist aber zuerst eine Statutenänderung notwendig, damit die Aktionäre auch darüber abstimmen können. Wenn diese nicht damit einverstanden sind, muss die AG weiterhin reine Präsenz-GVs durchführen. Zudem muss der Verwaltungsrat einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter bezeichnen. Nicht kotierte Gesellschaften können darauf allerdings verzichten.
Weitere neu zulässige Formen der GV sind die multilokale GV, bei welcher die Versammlung gleichzeitig an mehreren Orten stattfindet, und die GV mit schriftlicher Stimmabgabe. Bei dieser Form können sämtliche Beschlüsse schriftlich oder virtuell gefasst werden, sofern kein Aktionär eine mündliche Beratung fordert. Diese Art der Generalversammlung kann in Form eines Zirkularbeschlusses oder einer Urabstimmung erfolgen.
In unserem Beitrag über die virtuelle GV nach neuem Aktienrecht erfahren Sie mehr über die neu zulässigen Formen und weitere Änderungen der Aktienrechtsrevision.
Voraussetzungen für eine virtuelle Generalversammlung
Wenn eine GV online durchgeführt wird, besteht die Gefahr, dass Aktionärsrechte auf unterschiedliche Art und Weise beschnitten werden. Deshalb muss der Verwaltungsrat insbesondere sicherstellen, dass auch weniger technikaffine Personen problemlos teilnehmen können. Für den Fall von technischen Problemen muss dementsprechend auch Unterstützung gewährleistet werden. Ferner muss auch die Sicherheit und eindeutige Identifikation sichergestellt sein.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einhaltung des Unmittelbarkeitsprinzips. So müssen sämtliche Teilnehmer zeitgleich alle Informationen erhalten und sich dazu äussern können. Dementsprechend darf es zu keiner zeitlichen Verzögerung bei der Onlineübertragung kommen.
Virtuelle GV stösst bis jetzt auf wenig Erfolg
Die Recherche von schweizeraktien.net hat gezeigt, dass die meisten grossen börsenkotierten und traditionsreichen OTC-Gesellschaften weiterhin auf GVs im traditionellen Sinn setzen. Einige Gesellschaften haben allerdings bereits im 2023 Statutenänderungen vorgenommen und sich eine virtuelle Durchführung für Notfälle vorbehalten. Damit wollen sie sich für den Fall einer weiteren Pandemie oder eines ähnlichen Ereignisses absichern. Vor diesem Hintergrund wurden die Statutenanpassungen denn auch relativ problemlos angenommen.
Einzig die Swatch Group, Aevis Victoria und Swiss Estates haben als börsenkotierte AGs bereits 2023 eine rein virtuelle Generalversammlung durchgeführt. Bei nicht kotierten Gesellschaften stösst eine Online-GV auf noch weniger Begeisterung. Denn für diese ist der alljährliche Austausch bei der GV besonders wichtig, da sie sonst kaum Informationen oder Neuigkeiten publizieren. Zudem handelt es sich hier auch oft um regional stark verwurzelte Firmen, deren Aktionäre die Wertschriften als Liebhaberaktien halten und den direkten Kontakt an der GV daher sehr schätzen.
Hybride GV bei Start-ups und jungen Unternehmen beliebt
Anders sieht es bei besonders jungen und innovativen Unternehmen aus. Gerade Gesellschaften, deren Aktionariat im Schnitt zwischen 35 und 45 Jahre alt ist, nutzen die hybride GV am liebsten. Dies gibt den Aktionären die Freiheit, von überall aus teilzunehmen. Trotzdem können Investoren aber auch nach wie vor Ort partizipieren, wenn ihnen das lieber ist.
Ein weiterer Vorteil ist, dass für eine hybride Durchführung keine Statutenänderung notwendig ist. Dafür ist ansonsten etwas mehr Vorbereitung gefragt. Denn auch hier muss besonders auf die Einhaltung des Unmittelbarkeitsprinzips geachtet werden. So darf keinerlei zeitliche Verzögerung bei der Übertragung für die virtuell teilnehmenden Aktionäre bestehen. Mithilfe neuer Videoübertragungstools wie Zoom oder Google Teams ist dies allerdings kaum ein Problem.
In jedem Fall ist aber die technische Unterstützung durch spezialisierte Anbieter wie daura, Aequitec oder Konsento zentral. Damit kann schliesslich eine reibungslose GV mit kaum ins Gewicht fallenden Mehrkosten abgehalten werden.
In unserem Beitrag über die hybride GV erfahren Sie mehr über die Vorteile dieser Durchführungsform und über Aktiengesellschaften, die bereits 2023 ihre Versammlung so durchgeführt haben.
Generalversammlung im Ausland
Nach neuem Aktienrecht kann die GV einer Schweizer Aktiengesellschaft theoretisch auch im Ausland stattfinden. Davon wurde bisher nach unserem Wissen aber kein Gebrauch gemacht.
GV Daten Schweiz – GV Kalender 2023
In den folgenden Rubriken finden Sie die GV Daten Schweizer Aktiengesellschaften. Wir haben diese in Generalversammlungen von börsenkotierten und nicht kotierten Gesellschaften unterteilt. Der GV Kalender 2023 wird regelmässig vom Team von schweizeraktien.net aktualisiert. Sollte ein Termin fehlen, melden Sie uns dies bitte an info@schweizeraktien.net. Herzlichen Dank!
Über ausgewählte Generalversammlungen erstellen wir auch GV-Reportagen.
GV Termine Schweizer Firmen börsenkotiert
Die GV Termine der börsenkotierten Schweizer Firmen finden Sie ab 2024 hier.
GV Termine Schweizer Firmen ausserbörslich
Hier finden Sie die wichtigsten GV Termine für Generalversammlungen von nicht kotierten Aktiengesellschaften in der Schweiz.
Beste Generalversammlungen Schweiz
Viele Aktionäre schätzen an Generalversammlungen vor allem das Zusammenkommen, den Austausch mit dem Verwaltungsrat und natürlich das Abendessen. Einige Gesellschaften bieten an ihren GVs zudem auch Naturaldividenden (auch Sachdividenden genannt) an, die den Wert der Bardividende meist um einiges übersteigen. Solche GVs sind dementsprechend besonders beliebt und gehören damit wohl gemäss vielen Investoren zu den besten Generalversammlungen der Schweiz.
Naturaldividenden sind gerade bei nicht kotierten Aktien besonders gefragt. So erhalten Investoren beispielsweise bei Bad Schinznach 4 Gutscheine für einen 2h-Eintritt in die Aquarena oder das Thermi Spa. Diese werden allerdings nur an die die GV besuchenden Aktionäre abgegeben, womit das Unternehmen möglichst viele Aktionäre zu einer Teilnahme motivieren will.
Bei den Bergbahnen Adelboden erhalten Aktionäre ab 25 Aktien eine Tageskarte im Wert von 35 CHF und Restaurantgutscheine von bis zu 20 CHF. Beim Dolder Grand Hotel werden Verzehrgutscheine in der Höhe von 100 CHF verteilt.
Aber auch gewisse kotierte Aktiengesellschaften versuchen ihre Aktionäre mit zusätzlichen Geschenken an die GV zu locken. So gibt Swatch beispielsweise Gratis-Uhren ab, während man bei Calida einen kostenlosen Pyjama und bei Lindt & Sprüngli einen Schokoladenkoffer erhält.
Dies sind nur einige Beispiele. Die vollständige Liste der Sachdividenden finden Sie unter “Naturaldividenden”.
Generalversammlung Aktiengesellschaft Schweiz – Fazit
Die Generalversammlung ist bei Aktiengesellschaften in der Schweiz nicht nur das oberste Organ, sondern stellt auch eine jährlich stattfindende Veranstaltung dar. Das jährliche Abhalten der ordentlichen GV ist obligatorisch und muss innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres erfolgen. Nach neuem Aktienrecht kann diese nun auch online, respektive virtuell, oder hybrid stattfinden. Bei einer hybriden GV findet gleichzeitig eine physische Veranstaltung statt, welche zeitlich online übertragen wird.
Zusätzlich zur ordentlichen Versammlung kann unter besonderen Umständen unterjährig auch eine ausserordentliche Generalversammlung abgehalten werden.
Obwohl viele GVs für die meisten Privataktionäre eine eher trockene Angelegenheit sind, werden die oft anschliessend stattfindenden Nachtessen besonders geschätzt. Nach vielerlei Ansicht gehören aber insbesondere solche Veranstaltungen, an welchen zusätzlich noch Sachdividenden verteilt werden, zu den besten Generalversammlungen der Schweiz.